RechtsprechungHarry Potter ein Verbrecher? Einführung ins magische Strafrecht
Selbstredend: Harry Potter ist ein Held. Aber hält er sich als solcher an geltendes Recht? Wohl kaum, wenn wir der Argumentation der Strafrechtlerin Anne Schneider folgen. Und an Rechtsstaatlichkeit mangelt es insgesamt in seinem Universum.
Die magische Welt, die Joanne K. Rowling in ihren Harry-Potter-Büchern entwirft, enthält auch einige Hinweise zu rechtlichen Fragen. In der Geschichte um den jungen Zauberer gibt es Tatbestände, die strikt verboten sind. Dazu zählt auch die Anwendung einer der drei sogenannten unverzeihlichen Flüche. Diese sind:
- Der Imperius-Fluch – ein Fluch zur Unterwerfung anderer
- Der Cruciatus-Fluch – ein Fluch, mit dem andere gefoltert werden
- Avada Kedavra – ein Todesfluch
"Diese drei Flüche sind die unverzeihlichen Flüche. Sobald sie verwendet werden, bekommt man eine lebenslange Strafe in Askaban."
Die Verwendung dieser Flüche ist in der magischen Welt eine der schlimmsten Straftaten. Für die Strafrechtlerin Anne Schneider einleuchtend: Immerhin sind durch Fremdbestimmung, Folter und Tod wichtige Rechtsgüter und rechtliche Interessen der Opfer sehr stark betroffen. Die Konsequenz in der magischen Welt wird auch benannt: eine Haftstrafe in Askaban.
"Im deutschen Muggel-Strafrecht würde man schreiben: Wer einen der drei unverzeihlichen Flüche anwendet, wird mit lebenslanger Haftstrafe in Askaban bestraft."
Dennoch wendet Harry diese Flüche in fünf Fällen an, sagt die Rechtswissenschaftlerin. Sie prüft die Voraussetzungen dieser Taten: Hat er vorsätzlich gehandelt? Oder in Notwehr?
Keine konventionelle Rechtsstaatlichkeit im Harry-Potter-Universum
Die Rechtswissenschaftlerin prüft auch, inwiefern die magische Welt rechtstaatlich verfasst ist. Sie stellt dabei fest: Es gibt keine funktionierende Gewaltenteilung und die Gesetzgebungsprozesse sind offenbar korrumpiert. Auch die Haftbedingungen in Askaban sind extrem kritikwürdig.
"In der Zaubererwelt gibt es massive rechtsstaatliche Defizite."
Der Vortrag
Anne Schneider hat den Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf inne. Ihren Vortrag mit dem Titel "Ist Harry ein Verbrecher? Strafrecht und Strafprozessrecht in der Welt von Harry Potter" hat sie am 13. Juli 2022 an der Bürgeruniversität Düsseldorf gehalten.