GutachtenWann ist ein Täter schuldunfähig?
Der Prozess gegen den, wegen dreifachen des Mordes angeklagten, Jan G. hat begonnen. Einem Gutachten zufolge war er zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig. Wie entsteht so ein Gutachten eigentlich?
Nalah Saimeh ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie ist häufig als forensische Gutachterin im Einsatz. Sie erklärt, für so ein Gutachten müsse man die Akten studieren und erst einmal schauen ob der Proband sprechen will oder nicht, denn das Gespräch mit ihr sei freiwillig. Wenn der Angeklagte nicht sprechen will, kann sie sich in ihrem Gutachten nur auf Zeugenaussagen und die Akten stützen.
"Im Durchschnitt dauert so eine Begutachtung zwischen 6 und 15 Untersuchungsstunden und dann macht man eine saubere psychiatrische Diagnostik."
Wenn jemand eine psychische Störung habe, müsse man beschreiben, was das für eine Störung ist, so Saimeh. „Dann müssen sie noch mal differenzieren ob die Störung nach bestimmten juristischen Vorgaben überhaupt schwerwiegend genug ist, dass sie zu einer Schuldminderung führen könnte oder nicht“, erklärt die Gutachterin. Wichtig sei noch herauszufinden, ob ein Zusammenhang bestehe zwischen der psychischen Störung und der Straftat.
Gute Schauspieler
Aber kann ein Angeklagter nicht auch eine Störung vorspielen? So ein Mensch müsse schon sehr gut schauspielern können und sehr viele Details über eine psychische Erkrankung kennen, sagt Saimeh.
"Der Proband weiß ja gar nicht weiß, auf was ich eigentlich achte und worauf nicht."
Der Bundesgerichtshof hat Standards für solche Gutachten publiziert. Es sei aber zusätzlich immer eine Frage der jahrelangen Qualifizierung, ein Gutachten verfassen zu können, erklärt die Fachärztin. „Man muss sich schon sehr auf diesen speziellen Tätigkeitsbereich einlassen und auch ehrlich sein, wenn man etwas nicht mit der hinreichenden Sicherheit sagen kann“, so Saimeh.