Gewalt gegen FrauenForderung: Frauenhass als Motiv in der Kriminalstatistik
Hass auf Frauen wird als Motiv in Kriminalitätsstatistiken nicht erfasst. Die Juristin Josephine Ballon sagt, dass es helfen würde, betroffene Frauen besser zu schützen, zu beraten und zu unterstützen, wenn dies der Fall wäre.
Die Digitalstaatsministerin Dorothee Bär hat wiederholt gefordert, Frauenfeindlichkeit als Kategorie in die Kriminalitätsstatistik aufzunehmen. Auch der Deutsche Juristinnenbund stimmt dem zu. Gewalt gegen Frauen statistisch zu dokumentieren, könnte helfen, festzustellen, welchen Bedarf es gibt, sagt die Juristin Josephine Ballon. Sie ist Teil der Initiative "Hate Aid" und berät Frauen, die digitale Gewalt erlebt haben.
Statistische Informationen könnten helfen, auf die Bedürfnisse von Frauen besser einzugehen, sagt die Juristin. Sie nennt dabei die Prävention, die Beratung, den Entwurf von neuen Gesetzen und die Festlegung eines Strafmaßes für verschiedene kriminelle Taten.
"Frauenfeindlichkeit im Netz ist mittlerweile allgegenwärtig. Das ist nicht die Art und Weise, auf die wir uns als Gesellschaft einmal geeinigt haben, wie wir im öffentlichen Diskurs miteinander umgehen wollen."
Ein Drittel der Frauen, die sich an die Initiative "Hate Aid" wenden, haben Gewalt erlebt, die sich gegen ihr Geschlecht oder ihre Sexualität richten. Dabei zeige sich auch, dass Frauen massiv sexualisierter Gewalt ausgesetzt seien, sagt Josephine Ballon.
Frauen sind einer Art von digitaler Gewalt ausgesetzt
Die Äußerungen, die im Netz gegenüber Frauen geäußert werden, reichten von Vergewaltigungsfantasien bis hin zum Wunsch sie zu verstümmeln, sagt Josephine Ballon. Das sei eine andere Dimension von Gewaltfantasie, als sie das gegenüber heterosexuellen weißen Männern beobachte, sagt die Juristin. Somit seien Frauen einer ganz anderen Art von digitaler Gewalt ausgesetzt.
Strafverfolgungsbehörden sensibilisieren
Bei der Prävention, der Beratung und der Festlegung eines Strafmaßes hört es aber für Josephine Ballon nicht auf. Sie sieht auch noch andere Defizite. Strafverfolgungsbehörden und Justiz sollten in Bezug auf digitale Gewalt generell stärker sensibilisiert werden, sagt die Juristin. Beispielsweise sollte es auf Polizeidienststellen spezielle Ansprechpartnerinnen geben.
Denn wird eine Frau Opfer einer sexualisierten Gewalttat, so kann es eine Hemmschwelle darstellen, bei der Polizei mit einem männlichen Beamten darüber zu sprechen oder später auch als Zeugin auszusagen.
Das sei nur einige Beispiele dafür, wie man auf die speziellen Belange von Frauen eingehen könnte, sagt die Juristin.