GesichtserkennungDie Polizei schaut ganz genau hin
Gesichtserkennung ist das ganz große Ding bei der Polizei. Voriges Jahr haben die Behörden 27.000 Mal auf die Technik zurückgegriffen - so häufig wie nie zuvor. Und das ist ein Problem.
Das Ziel der Bundespolizei, der Bundes- und Landeskriminalämter ist klar: Sie wollen gesuchte Personen und vor allem mögliche Terroristen so schnell und einfach wie möglich aufspüren. Dabei ist die Gesichtserkennung noch ein recht umständlicher Prozess: Bisher wird sie nur manuell bei Ermittlungen oder bei Personenkontrollen benutzt. Jede einzelne Abfrage muss von einem Polizisten per Hand eingegeben werden.
Doch das soll sich ändern. Zurzeit läuft in Berlin am belebten Bahnhof Südkreuz ein Pilotprojekt von Bundespolizei, Deutscher Bahn und Bundeskriminalamt. Hier wird getestet, wie die Gesichtserkennung automatisiert werden kann.
Noch werden nur Freiwillige gescannt
Die Kameras scannen aktiv die Passanten, jeder Mensch, der an der Kamera vorbei läuft, wird gescannt. Entdecken die Kameras eine gesuchte Person, leiten sie eine Meldung an die Behörden weiter. "Die gesuchten Personen sind in diesem Versuch keine Straftäter oder Terroristen", erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Martina Schulte, "sondern 300 Personen, die sich freiwillig gemeldet haben, um diese Technologie zu testen".
Bei den 300 Freiwilligen bleibt es natürlich nicht, wenn sich die automatische Gesichtserkennung durchsetzt. Wie netzpolitik.org berichtet könnten dann in einer späteren Ausbaustufe die Gefährderdatenbanken des BKA eingebunden werden oder bei Interpol zur Fahndung ausgeschriebene Personen gesucht werden.
"Die Gesichtserkennung geschähe dann vollautomatisch. Der Nachteil ist, dass auch unbescholtene Bürger quasi mit überwacht werden.
Weil durch diese Art der Gesichtserkennung jeder überwacht wird, nicht nur die vermeintlichen Straftäter, schlagen Datenschützer Alarm. "Ich gehe davon aus, dass es derzeit keine Rechtsgrundlage für diese Gesichtserkennung gibt", sagt etwa Daniel Holzapfel, Jurist beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Gerade die neue EU-Datenschutzgrundverordnung habe der Speicherung biometrischer Daten enge Grenzen gesetzt.
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