GesetzestextePro Satz ein Gedanke, bitte
Juristendeutsch ist bekanntermaßen Fachchinesisch, trotzdem wollen wir unsere Gesetze halbwegs verstehen. Eine Fachredaktion geht deshalb gegen verschachtelte Paragraphen und Schlangensätze vor.
Die Gesetzesredaktion der Bundesregierung packt sie jetzt an: unverständliche Gesetzesentwürfe. Bevor Gesetze als "Kabinettsentwurf" verabschiedet werden, werden sie im Justizministerium juristisch geprüft. Zu dieser Prüfung gehört nun auch verbindlich eine sprachliche Prüfung. Stephanie Thieme leitet das Team aus Sprachwissenschaftlern.
"Das ist schon eine sehr spezielle Textredaktion für die spezielle Textsorte Gesetz."
Eine Grundregel gibt es, auch wenn sie nicht immer durchsetzbar ist: Pro Satz ein Gedanke. Wenn es um eine Menge an Informationen geht, sollen Gliederungen und Listen das Lesen erleichtern. "Wir schauen, dass ein Paragraph nicht mehr als fünf, sechs Absätze hat", erklärt Stephanie Thieme. Inhaltlich achtet das Team besonders auf die Wortwahl und den logischen Aufbau der Texte.
"§ 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
(1) Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles so hilflos, dass er nicht ohne fremde Wartung und Pflege auskommen kann ..."
Meistens ist es ziemlich nüchterne, redaktionelle Arbeit. Es sind dann doch nicht so viele kuriose Formulierungen dabei, trotzdem sind sie es, die hängen bleiben. Wenn zum Beispiel Beamte "gewartet und gepflegt" werden müssen.
Viele Gesetze landen erst spät bei der Redaktion. Ministerien, Bund, Länder, Interessensgruppen und Parteien sind sich dann schon sehr einig. Das Gesetz dann nochmal umzuformulieren ist nicht leicht. Nur bei etwas 20 Prozent der Gesetze ist das Team von Anfang an beteiligt.
"Ich kann nur sagen, dass die Gesetze in der Schweiz sprachlich sehr viel besser sind als unsere. Was auch daran liegt, dass die Schweiz seit 30 Jahren eine Gesetzesredaktion hat."