Chatkontrolle gegen KinderpornografieEU will alle privaten Chats durchleuchten
Die EU-Kommission hat einen umstrittenen neuen Gesetzentwurf zur sogenannten Chatkontrolle präsentiert. Demnach sollen Messenger-Dienste wie Whatsapp oder Signal künftig all unsere privaten Chats auf kinderpornografische Inhalte durchsuchen müssen. Kritiker bemängeln, dass das Aushebeln der Verschlüsselung zu einer massiven Überwachung beitragen wird.
In dem umstrittenen Gesetzentwurf steht drin, dass Whatsapp, Messenger, Telegram, Signal und Co. in Zukunft - wenn das Gesetz so durchkommt - all unsere privaten Chatnachrichten kontrollieren müssen, zum Beispiel mithilfe spezieller Suchalgorithmen. Sollte dabei kinderpornografisches Material gefunden werden, sind die Plattformen verpflichtet, solche Verdachtsfälle an die zuständigen Behörden zu übermitteln und sie ggf. zu entfernen.
"Mit dem präventiven Löschen und der Weiterleitung an die Behörden soll die Verbreitung von kinderpornografischem Material im Netz eingedämmt werden."
Unter das Gesetz fallen dabei drei Arten von sexualisiertem Missbrauch, berichtet Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin Martina Schulte:
- Missbrauchsdarstellungen, die den Behörden bereits bekannt und in entsprechenden Datenbanken gespeichert sind
- bislang unbekanntes Material
- das sogenannte "Grooming": Die Plattformen müssen auch gegen die Kontaktaufnahme von Täter*innen zu Kindern vorgehen.
Kinderpornografisches Material – ein riesiges Problem
Allein im Jahr 2021 seien 85 Millionen (!) Fotos und Videos mit Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern entdeckt worden, sagte Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres in der Kommission von der Leyen, bei der Vorstellung der Gesetzespläne in Brüssel. Laut Internet Watch Foundation steigen die Zahlen dramatisch. Und die Dunkelziffer sei hoch.
Die neue Verordnung will dieses Material aus dem Netz schaffen und den "frustrierten Ermittlern" dabei helfen, mehr Täter*innen zu fassen. Die möglichen Strafen für die Anbieter der Messengerdienste - sollten sie nicht mitmachen - sind empfindlich hoch: Ihnen drohen hohe Geldstrafen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Massive Kritik an dem Entwurf
Das alles hört sich auf den ersten Blick sinnvoll an. Trotzdem gibt es massive Kritik an dem Entwurf, die Kampagne „Chatkontrolle verhindern“ hat gestern vor der Vertretung der EU-Kommission in Berlin auch eine Protestaktion auf die Beine gestellt.
Dass die private Kommunikation von Hunderten Millionen Menschen in der EU "wahllos und generell rund um die Uhr gescannt" werden soll, finde sie unerhört, sagte etwa Ella Jakubowska vom NGO-Dachverband European Digital Rights (EDRi) bei Politico.
Der Chaos Computer Club (CCC) spricht von einer "fehlgeleiteten Überwachungsmaßnahme". Und der FDP-Abgeordnete Mario Brandenburg schrieb auf Twitter, der Vorschlag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch öffne die "Tür zur digitalen Massenüberwachung".
Das große Problem ist, dass für so eine automatisierte Suche nach Missbrauchsmaterial eine Art Scanner eingeführt werden muss.
Automatisierter Missbrauchs-Scanner
Wie genau der technisch aussehen wird, überlässt die Kommission den betroffenen Unternehmen. Praktisch dürften Whatsapp und Co. aber nicht darum herumkommen, dafür ihre Verschlüsselungsverfahren aufzuweichen, sagt Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin Martina Schulte. Und genau hier liege die Gefahr: Das Programmieren eines solchen Systems macht es theoretisch möglich, dieses Tool zu einem späteren Zeitpunkt auch für andere Straftatbestände einzusetzen.
"Whatsapp und Co. dürften nicht darum herumkommen, ihre Verschlüsselungsverfahren aufzuweichen. Und das ist das Problem."
Der Scanner könnte bei den Behörden Begehrlichkeiten wecken - nach dem Motto: Wenn das doch bei Kindesmissbrauch so gut funktioniert, dann lasst uns das doch auch beim organisierten Verbrechen machen. Oder bei Steuerhinterziehung. Oder bei Urheberrechtsverletzungen. Den Kritiker*innen geht es darum, hier den Anfängen zu wehren.
Der Entwurf wird jetzt zunächst ans EU-Parlament übermittelt. Dort können dann noch Änderungen vorgeschlagen werden. Anschließend geht der Entwurf in den Trialog zwischen Kommission, Rat und Parlament. Bis das Gesetz also in Kraft tritt und die Regulierung greift, wird es noch dauern. Und ob sie dann auch wirklich genau so kommt, wie jetzt vorgeschlagen, wird man sehen.