Erste Urteile im G20-ProzessHaftstrafen und Arbeitsstunden für die Angeklagten
Im ersten Prozess rund um die Ausschreitungen beim G20-Gipfel vor drei Jahren sind fünf Männer verurteilt worden – drei davon zu Haftstrafen. Nicht allen konnte man konkrete Gewalttaten nachweisen. Trotzdem sei eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs gerechtfertigt, sagt die Richterin.
Vor fast genau drei Jahren, im Juli 2017, liefen rund 220 Vermummte anlässlich des G20-Gipfels über die Hamburger Elbchaussee. Autos gingen in Flammen auf, Gebäude wurden angezündet. Nun gab es die ersten Urteile rund um den G20-Gipfel – bei dem wohlgemerkt zwar vielerorts friedlich demonstriert wurde, es aber eben auch mehrfach zu Ausschreitungen kam.
Die drei Männer, die nun zu Haftstrafen verurteilt wurden, waren am 7. Juli auf der Elbchaussee im Stadtteil Altona mit dabei. Zwar haben sie offenbar nicht selbst Steine geworfen und Autos angezündet. Doch es sei von Anfang an klar gewesen, argumentierte die Richterin, dass dieser Aufmarsch nicht friedlich angelegt war. Die Männer hätten denjenigen Rückhalt gegeben, die gewalttätig wurden. Aus diesem Grund sei eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs gerechtfertigt.
Drei Jahre Haft und Bewährungsstrafen
Einer der Verurteilten, ein 24-jähriger Franzose, wurde wegen schweren Landfriedensbruchs, Beihilfe zur Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde auf anderen Ausschreitungen während des G20-Gipfels im Schanzenviertel aufgenommen und identifiziert. Demnach hat er Polizisten mit Steinen und Flaschen angegriffen.
Die anderen beiden Haftstrafen wurden auf Bewährung verhängt – für ein Jahr und drei, beziehungsweise fünf Monate. Zwei weitere Angeklagte, die vor drei Jahren noch minderjährig waren, müssen nun Arbeitsleistungen erbringen, berichtet unsere Nachrichtenredakteurin Aglaia Dane.
"Eine Kritik, die ich oft gelesen habe, in Artikeln und in Tweets, ist: Okay, jetzt gibt es Urteile gegen Demonstrierende. Aber: Was ist eigentlich mit den Vorwürfen gegen die Polizei?"
Die juristische Aufarbeitung der G20-Ausschreitungen geht weiter. Doch manche fragen sich, inwieweit eigentlich auch gegen Polizeibeamte in diesem Zusammenhang ermittelt wird, so Aglaia Dane: "Es gibt ja einige Berichte und auch Aufnahmen, die Polizistinnen und Polizisten zeigen, die Menschen ins Gesicht schlagen, die auf Leute am Boden eintreten, wild Pfefferspray versprühen."
Während die Staatsanwaltschaft in den letzten drei Jahren fast 450 Demonstranten angeklagt hat, gebe es keine einzige Anklage gegen Polizisten. "Es gab und gibt interne Ermittlungen. Die meisten Verfahren wurden aber eingestellt", sagt unsere Nachrichtenredakteurin. Selbst aus den Reihen der Polizei gebe es Kritiker, die sagen, das könne nicht sein.
Anmerkung: Unser Foto oben zeigt eine Eskalation im Hamburger Schanzenviertel während des G20-Gipfels 2017.