RechtslageWann wir Fundsachen behalten dürfen
Ein Geldschein oder etwas anderes von Wert liegt auf der Straße: Was jetzt – einfach einstecken oder melden? Erst mal melden wäre hier richtig. In manchen Fällen dürfen wir den Fund auch behalten.
Als ein Mann aus Hessen eine unscheinbare Plastiktüte in einer Hecke gefunden hat, wusste er wahrscheinlich nicht, wie wertvoll ihr Inhalt ist: 100.000 Euro in bar und Goldschmuck im Wert von 20.000 Euro lagen darin. Der Mann hat die besagte Tüte im Herbst 2021 gefunden und darf jetzt den gesamten Inhalt behalten. Die Polizei konnte nämlich niemanden finden, dem der Schmuck und das Bargeld gehörten.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das klar geregelt: Wenn nach sechs Monaten kein Besitzer oder keine Besitzerin festgestellt wird, darf die Person, die die Fundsache gemeldet hat, diese behalten.
Anspruch auf Finderlohn
Das bedeutet: Wenn wir etwas finden, das mehr als zehn Euro wert ist, und es unklar ist, wem es gehört, sind wir verpflichtet, den Fund bei den Behörden zu melden oder im Fundbüro abzugeben. Alles, das einen geringeren Wert als zehn Euro hat, dürfen wir behalten.
Finden wir zum Beispiel einen 20-Euro-Schein, müssen wir das Geld ins Fundbüro bringen. Die Chance ist allerdings hoch, dass wir das Geld nach einem halben Jahr wiederbekommen, weil vermutlich die wenigsten Menschen bei einem verlorenen Geldschein im Fundbüro nachfragen.
Anders ist das bei einem Ausweis, weil klar ist, wem dieser gehört. Dann sind wir als Finder*innen dafür verantwortlich, die Person darüber zu informieren oder ihr ihn selbst vorbeizubringen, erklärt Rechtsanwalt Kilian Kost. Fallen dann Kosten zum Beispiel für die Fahrt an, haben wir ein Recht darauf, dass uns die Kosten erstattet werden.
"Wenn in einem Portemonnaie ein Personalausweis enthalten ist und damit klar wird, wer der Inhaber vom Portemonnaie ist, muss man sich bemühen dem Eigentümer das Teil zurückzugeben."
In so einem Fall gibt es auch Anspruch auf Finderlohn. Bei einem Wert bis 500 Euro werden fünf Prozent Finderlohn fällig. Bei einem Wert darüber sind es drei Prozent Finderlohn.
Sperrmüll ist keine Fundsachen
Manchmal "finden" wir auf der Straße auch Sperrmüll. Hier ist es streng genommen Diebstahl, wenn wir etwas davon mitnehmen. Denn der Sperrmüll gehört dem Müllunternehmen, sobald er auf der Straße steht. Manche Abfallsatzungen dulden allerdings das Mitnehmen von Sperrmüll. In anderen ist es explizit verboten. Rechtsanwalt Christian Solmecke kann sich aber an keinen Fall erinnern, in dem "Sperrmüll wegnehmen" zum ernsthaften Problem wurde.