Social MediaIn Frankeich müssen Influencer Werbung auch in Videos kennzeichnen
Seit vergangenem Jahr müssen in Deutschland Influencer*innen Werbung in ihren Postings kenntlich machen. Frankreich geht einen Schritt weiter und verlangt auch die Kennzeichnung in Videos. Wer dagegen verstößt, dem droht eine hohe Geld- und Haftstrafe.
Die Arbeit von Influencerinnen und Influencern wird in Frankreich durch ein neues Gesetz strenger reguliert: Künftig muss Werbung in Beiträgen eindeutig als solche gekennzeichnet werden, und zwar nicht nur im Begleittext, sondern auch beispielsweise im Video. Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro und mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen.
Gleichzeitig hat die Regierung angekündigt, eine Spezialeinheit aus Ermittlern einzusetzen, die genau diese Verstöße gegen das neue Gesetz bei der Justiz anzeigen soll. In der Europäischen Union sei dieses Gesetz das erste, dass die Geschäfte von Influencern reguliert.
"Aus französischer Sicht ist es das erste Gesetz in der EU, das den kommerziellen Aktivitäten von Influencern einen rechtlichen Rahmen gibt."
Umgehungsstrategien der Werbeindustrie aushebeln
Anlass für das Gesetz war, dass aus Sicht der französischen Regierung die Werbeindustrie über die Influencer*innen Verbote umgehe, die für die klassische Werbung seit vielen Jahren existieren. Durch das neue Gesetz ist somit auch Influencer*innen verboten, Werbung für Sportwetten, Schönheitschirurgie und tabakfreie Nikotinbeutel zu machen, oder wilde Tiere für Werbung einzusetzen.
Erlaubt ist nach wie vor Werbung für Glücksspiel, diese muss dann aber mit dem Hinweis "Verboten für Minderjährige" versehen sein. Außerdem darf diese Werbung nur auf Plattformen erscheinen, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.
Nach Schätzungen französischer Abgeordneter sind von dem neuen Gesetz rund 150.000 Influencer*innen betroffen.
"15 Prozent arbeiten davon wohl in Vollzeit in diesem Job."
Einige Abgeordnete hätten sich noch strengere Regeln gewünscht, beispielsweise bei Werbung für Alkohol oder ungesundes Essen. Die zweite Parlamentskammer hat diese Verbote aber einkassiert.
Influencer*innen, die sich dem Gesetz entziehen und ins Ausland gehen wollen, sich aber weiterhin an Menschen in der EU richten, müssen in der EU eine Haftpflichtversicherung abschließen, um mögliche Opfer zu entschädigen. Außerdem muss ein gesetzlicher Vertreter in der EU ernannt werden.