UmzugIn der Fitness-Falle

Ein Umzug ist kein Grund, seinen Vertrag mit dem Fitness-Studio vorzeitig zu kündigen. Das hat der BGH heute entschieden. Bei Neuverträgen solltet ihr darum künftig drei Punkte beachten.

Bislang war es so: Aus wichtigen Gründen konnte man seine Verträge kündigen. Auch den mit dem Fitness-Studio. Wichtige Gründe sind etwa eine fortdauernde Krankheit oder eine Schwangerschaft.

Auch ein Umzug ist ein wichtiger Grund, meinte ein Zeitsoldat, der versetzt wurde. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat er aber heute verloren. Das Gericht urteilte nämlich, "dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen."

"Die aktuelle Entscheidung kann ich überhaupt nicht verstehen, denn da macht der BGH eine Kehrtwende."
Jürgen Schröder, Verbraucherzentrale NRW

Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW meint: Der Umzug ist eigentlich ein klassisches Beispiel für die Gewährung eines Kündigungsrechts. Denn mit dem Umzug ändern sich sämtliche Lebensumstände.

Alte Verträge überprüfen

Nach dem jetzigen Urteil des BGH solltet ihr einmal in die allgemeinen Geschäftsbedingungen eurer bestehenden Verträge schauen, empfiehlt Jürgen Schröder: Abweichende Regelungen, die dort stehen, sind gültig. Gewährt das Studio bei Umzug also eine Kündigung, dann kann sich der Kunde darauf berufen.

Worauf ihr bei Neuverträgen im Fitness-Studio achten solltet:

  • Eine kurze Grundlaufzeit vereinbaren
  • Ein Probetraining vereinbaren, um das Studio kennenzulernen
  • Wenn möglich, eine individuelle Vereinbarung mit dem Studio treffen / Kündigungsklausel aufnehmen

Übrigens: In anderen Verträgen ist bei Umzug ein Kündigungsrecht manchmal gesetzlich verankert - zum Beispiel bei Strom und Gaslieferverträgen in der Grundversorgung, erklärt Jürgen Schröder. "Im Telekommunikationsgesetz ist ein Kündigungsrecht mit Drei-Monats-Frist verankert, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird." Und es gebe außerdem einen Grundsatz im Mietrecht, nach dem eine Kündigung aus wichtigen Gründen möglich ist.