RechtFernbeziehung: Paare dürfen sich noch besuchen
Das Kontaktverbot gilt bundesweit - was bedeutet es für Fernbeziehungen?
Das Wochenende ist der klassische Moment, an dem Paare, die in einer Fernbeziehung leben, sich auf den Weg machen, um sich zu sehen. Aber ist das in Corona-Zeiten eigentlich noch erlaubt?
"Partner dürfen sich weiterhin besuchen, da gibt es momentan keine Einschränkungen."
Klaus Hempel aus der SWR-Rechtsredaktion sagt, dass es für Paare derzeit kein bundesweites Verbot gebe, sich zu treffen. Möglich sei es allenfalls, dass es auf kommunaler Ebene Einschränkungen gebe. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoll - um auf Nummer sicher zu gehen - sich bei der jeweiligen Kommune zu erkundigen.
Grenzkontrollen und andere Einschränkungen
Das Problem bei der Beantwortung der Frage ist auch, dass die Situation sich weiterhin ändern kann. Klaus Hempel sagt, weitere Einschränkungen seien denkbar: "Und deshalb sollte sich jeder auf dem Laufenden halten."
Fernbeziehungen im Ausland
Die Länder haben sehr unterschiedliche Regelungen getroffen, was die Einreise im Moment anbelangt. Länder, wie Polen, Dänemark, Österreich und die Schweiz etwa haben an ihren Grenzen zu Deutschland wieder Kontrollen eingeführt. Ausländer können diese Grenzen jetzt nur noch bedingt passieren. Auch für die USA gibt es strenge Einreiseregeln. Klaus Hempel rät auch hier, sich gut über die Politik des jeweiligen Landes zu informieren.
"Abgesehen vom Rechtlichen stellt sich auch die Frage: Was ist sinnvoll und was nicht?"
Klaus Hempel gibt aber auch zu bedenken, dass sich jenseits der Rechtslage die Frage stellt, ob eine Reise wirklich sein muss, denn wenn wir von A nach B fahren, dann besteht auch immer die Möglichkeit, dass wir das Virus unterwegs weitertragen. Denn die Grundregel laute im Moment schließlich: "Man sollte Reisen nur noch antreten, wenn sie unbedingt notwendig sind", sagt Klaus Hempel.
Als Fernbeziehungs-Paar gemeinsam in Wohnung leben ist kein Problem
Private Besuche inklusive Übernachtungen sind im Gegensatz zu geschäftlichen Übernachtungen noch erlaubt. Wenn sich ein Paar also entschließt wahrend der Corona-Krise vorübergehend in einer Wohnung gemeinsam zu leben, dann sei das, rechtlich gesehen, kein Problem, so Klaus Hempel.
Wer in einer WG lebe, dem können die Mitbewohner - aus rechtlicher Sicht - nicht verbieten, Besuch zu empfangen. Gleichzeitig weist der Rechtsexperte aber auch darauf hin, dass natürlich gerade in WGs das Risiko etwas höher sei, dass bei einer Ansteckung gleich mehrere Personen betroffen sind. Und man solle die Bedenken von Mitbewohnern ernst nehmen.