Arne SemsrottFeindeslisten – "Tausende unzureichend aufgeklärt"
Arne Semsrott hat gegen das Bundeskriminalamt geklagt. Er wollte erreichen, dass die Behörde Menschen informieren muss, deren Namen auf den Listen von Rechtsextremen stehen. Jetzt wurde das Verfahren eingestellt. Der Kläger sieht trotzdem einen kleinen Erfolg.
Das Bundeskriminalamt (BKA) muss von Rechtsextremisten zusammengestellte Namenslisten weiterhin nicht veröffentlichen. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde am Montag nach einstündiger mündlicher Verhandlung eingestellt. Der Kläger Arne Semsrott wollte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe eines als Feindesliste bekannt gewordenen Dokuments erzwingen.
Das BKA hatte dem Journalisten und Aktivisten, der unter anderem das Portal FragDenStaat leitet, die Daten nicht zur Verfügung stellen wollen. Vor Gericht beriefen sich Vertreter des BKA auf ein laufendes Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und erklärten sich für nicht zuständig.
Misstrauen dem BKA gegenüber
Arne Semsrott macht das Vorgehen des BKA misstrauisch. Die Behörde habe das Verfahren zunächst immer wieder verzögert und immer wieder andere Ausnahmetatbestände vorgebracht. Erst zwei Wochen vor Einstellung des Verfahrens hat sich das BKA dann für nicht zuständig erklärt.
"Wir sehen, dass die tausenden Menschen, die auf Feindeslisten der Nazis stehen, nur unzureichend darüber aufgeklärt sind, dass sie draufstehen und was sie mit dieser Information machen sollen."
Arne Semsrott ist der Meinung, dass gerade Betroffene, also Menschen, deren Namen auf solchen Listen auftauchen, informiert werden müssten. Das geschehe bisher nur unzureichend. Er wertet es nun als kleinen Teilerfolg seiner der Klage, dass das Landeskriminalamt (LKA) in Hessen Betroffene inzwischen informiert.
Wenn die Landeskriminalämter in Einzelfällen Betroffene informiert, geschehe das allerdings oft auf so kryptische Weise, dass man nicht verstehe, was Sache sei. Semsrott sagt, dass die Informationen oft voll mit unverständlichen juristischen Verweisen seien. Er plant nun, sich an den Generalbundesanwalt zu wenden. Er will dafür nicht nur seine Rechte aus dem Informationsfreiheitsgesetz anwenden, sondern auch das Presserecht.
"Wenn das BKA dazu nichts sagen will, dann eben die nächste Behörde. Das BKA hat letztlich in dem Verfahren die Antwort ein Jahr herausgezögert."
Seine Gegenargumente hat das BKA hier zusammengefasst. Diese FAQ der Behörde findet Arne Semsrott völlig unzureichend. Die Ermittlungsbehörde nennt die Listen statt Feindes- und Todeslisten nur Datensammlungen und nimmt den Standpunkt ein, dass Betroffene durch die Veröffentlichung der Listen inklusive ihrer Namen eingeschüchtert und verängstigt würden. So könnten die Täter eines ihrer Ziele erreichen.
Betroffene nur unzureichend informiert
Arne Semsrott findet hingegen, dass das BKA verunsichere die Betroffenen. Die Intransparenz des Amtes mache ihnen zu schaffen. Arne Semsrott plädiert dafür, Informationsstellen für Betroffene einzurichten.
"Wir glauben, dass Betroffene selbst darüber entscheiden müssen, was sie mit Informationen tun."
Auch der Name von Walter Lübcke stand auf einer Liste, die bereits im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den NSU auftauchte. Wegen des Mordes an dem Politiker im Juni gilt ein Rechtsextremist als dringend tatverdächtig.
Das BKA wollte sich übrigens auf unsere Anfrage nicht mehr zu den Vorwürfen äußern. Aus der Pressestelle hieß es, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden in der Verhandlung deutlich gemacht habe, dass es der Rechtsauffassung des BKA folge.