BankgeschäfteFehlbuchungen - ab wann wir die Kohle behalten dürfen
Huch, woher kommt denn das ganze Geld auf meinem Konto? Fehlbuchungen können eine positive Überraschung sein. Dann hat irgendjemand einen Fehler gemacht – zu unseren Gunsten. Das Geld gehört uns dann aber nicht automatisch. Deshalb: besser abwarten.
Zugegeben, sie sind selten, aber es gibt Fälle, da schauen Menschen auf ihren Kontostand und bekommen ein verwundert-seeliges Lächeln ins Gesicht gezaubert, weil auf einmal so viel Geld auf dem Konto ist.
Die erste Frage, die sich dann stellt ist: Woher kommt das Geld? Und die zweite: Darf ich das Geld behalten?
Fehlbuchungen: Geld gehört uns nicht automatisch
In der Regel handelt es sich bei unerwartetem Geldsegen um eine Fehlbuchung. Die kann entweder von der Bank oder von irgendjemand anderem verursacht worden sein. Fakt ist: Das Geld gehört uns nicht automatisch, nur weil es auf unserem Konto gelandet ist. Irgendjemand anderes vermisst es ja, und wird es auch gerne wieder haben wollen.
Anwalt Udo Vetter rät dringend davon ab, das Geld schnell auszugeben. Besser sei es zu warten.
"Mit dem Ausgeben fangen dann die juristischen Probleme an. Einfach auf Geld, von dem man nicht weiß wo es herkommt, sitzenzubleiben, ist nach deutschem Recht strafrechtlich nicht relevant."
Wenn also eine Fehlbuchung auf eurem Konto landet, habt ihr die Möglichkeit, ehrlich zu sein und es der Bank zu melden. Abgesehen davon ist es auch ziemlich wahrscheinlich, dass sich sehr bald sowieso jemand bei euch meldet.
Verjährungsfrist endet erst nach drei Jahren
Wenn ihr das Geld aber behalten wollt, müsst ihr warten - und zwar drei bis vier Jahre lang. So lange dürft ihr das Geld nicht anrühren, denn erst nach drei Jahren gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist. Die beginnt aber erst mit Ablauf des Kalenderjahres, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Ilka Knigge.
"Wenn du also am 10.01.2020 eine schöne Summe Geld auf dein Konto überwiesen bekommen hast, musst du bis 2024 warten und hoffen, dass es niemandem auffällt."
Wenn die Fehlbuchung durch die Bank verursacht wurde, dann können wir davon ausgehen, dass die Bank sich dieses Geld ziemlich schnell zurückholt. Denn die Bank ist demjenigen gegenüber, dem es fehlt, verpflichtet, das Geld zu erstatten.
Eine andere Möglichkeit ist aber auch, dass wir selbst mal Geld auf ein falsches Konto überweisen. Bei einem Zahlendreher bei der Iban zum Beispiel.
Empfänger hat keinen Anspruch auf das Geld
In diesem Fall können wir natürlich keine Rückerstattung von der Bank erwarten, sie muss uns aber den Namen der Empfängerin oder des Empfängers geben, damit wir unser Geld zurückfordern können.
Das ist im sogenannten Bereicherungsrecht geregelt und nennt sich ungerechtfertigte Bereicherung, erklärt Udo Vetter. Der Empfänger habe nämlich keinen Rechtsgrund, das heißt, keinen juristischen Anspruch auf das Geld.
"Wenn Geld aus Versehen überwiesen wurde, hat der Empfänger juristisch keinen Anspruch darauf."
Wenn wir also Geld aus versehen auf ein falsches Konto überwiesen haben, ist der Empfänger verpflichtet, uns das Geld auch wieder zurückzugeben, wenn wir ihn dazu auffordern.
Wenige Ausnahmefälle
Dabei gibt es wenige Ausnahmefälle, die auch sehr selten sind. Anwalt Udo Vetter nennt das Beispiel, bei dem ein Arbeitgeber jeden Monat 75 Euro zu viel überweist.
Wenn wir das nicht bemerken und uns von dem Geld keine teure Uhr kaufen – es also nicht für Luxus nutzen –, sondern für alltägliche Dinge wie Lebensmittel, Kleidung und Miete, dann gäbe es die Chance, dass es vor Gericht nicht als ungerechtfertigte Bereicherung einstuft wird, so Udo Vetter.