Gesetz für faire VerbraucherverträgeDer Kündigungs-Button kommt
Aus Mobilfunk- oder Internetverträgen wieder rauszukommen, ist manchmal nicht einfach. Mit dem so genannten Gesetz für faire Verbraucherverträge soll das ab 1. Juli einfacher werden. Denn dann lassen sich viele Verträge per Internet-Button kündigen.
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge (hier zum Download) bezieht sich auf alle sogenannten "entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse. Das sind Verträge, bei denen in regelmäßigen Abständen Geld abgebucht wird: also zum Beispiel Netflix-Abos und Mobilfunkverträge.
Die neue Regelung ignoriert, wie der Vertrag zustande gekommen ist. Sie gilt also nicht nur für Verträge, die wir im Netz abgeschlossen haben. Einzige Voraussetzung: Der Anbieter muss die Möglichkeit des Online-Vertragsabschlusses zur Verfügung stellen. Aber auch wenn wir den Vertrag zum Beispiel in einem Geschäft abgeschlossen haben – ihn zu kündigen, ist bald per Klick online möglich.
Kündigungsbutton muss gut zu finden sein
Oft waren die Kündigungsoptionen auf den Websites der Anbieter gut versteckt. Das soll es ab sofort nicht mehr geben. Der Gesetzgeber hat konkrete Vorgaben gemacht: Der Kündigungs-Button muss ständig verfügbar und leicht zugänglich sein.
"Der Kündigungs-Button muss ständig verfügbar und leicht zugänglich sein – mit einer Beschriftung wie 'Vertrag hier kündigen' oder so ähnlich."
Der Button muss übrigens auch erreichbar sein, ohne dass man sich in seinen Account einloggt. Nach Eingang der elektronischen Kündigung muss das Unternehmen diese dann umgehend bestätigen. Die Kündigung zu ignorieren wird somit schwieriger. Deutschlandfunk-Nova-Reporter Andreas Noll nennt das "eine sehr verbraucherfreundliche Neuregelung".
Gilt auch für bestehende Verträge
Auch bestehende Verträge müssen ab morgen per Kündigungsbutton gekündigt werden können. Der Stichtag 1. Juli betrifft die Präsenz des Buttons und hat nichts mit dem Datum des Vertragsabschlusses zu tun.
Ausnahmen der Onlinebutton-Kündigungspflicht gibt es auch:
- Wenn ein Unternehmen keine Webpräsenz hat – oder auf seiner Präsenz keine Verträge zum Online-Abschluss anbietet – dann muss man auch nicht online kündigen können.
- Besondere Ausnahmen gelten für Finanzdienstleistungen oder Miet- und Arbeitsverträge.
Neben dem Kündigungsbutton bringt das neue Gesetz weitere Erleichterungen mit sich. Die ersten Regelungen des Gesetzes sind schon zum 1. März in Kraft getreten. Dabei geht es vor allem um die Mindestvertragslaufzeiten.
"Es kann jetzt nicht mehr passieren, dass man die Kündigungsfrist verpasst hat und sich der Handyvertrag um weitere 12 Monate verlängert."
Für alle Verträge, die seit 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gibt es nach einer Mindestvertragslaufzeit – häufig sind das zwölf Monate – eine Kündigungsfrist von einem Monat. Es kann also nicht mehr passieren, dass man die Kündigungsfrist verpasst hat und sich der Handyvertrag dann automatisch um weitere zwölf Monate verlängert.