Facebook-Seiten von UnternehmenDer Betriebsrat will Mitsprache
Darf ein Unternehmen mit Facebook seine Mitarbeiter kontrollieren? Ein Betriebsrat sagt nein und will, dass die Facebook-Seite abgeschaltet wird. Ist Facebook nur ein Kanal? Oder dient es der Überwachung? Wir haben mit Peter Kaumanns gesprochen, Fachanwalt für IT-Recht.
Ein Unternehmen, das Blutspenden entgegennimmt, hatte eine Facebook-Seite eingerichtet. Darauf können Interessierte Fragen stellen. Oder man kann nach der Blutspende bewerten, ob die Mitarbeiter nett waren - oder eben auch nicht. Und letzteres ist passiert: Facebook-User haben die Seite genutzt, um sich zu beschweren.
Beschwerdemanagement auf Facebook
Dem Betriebsrat ging das zu weit. Er forderte, dass die Firma die Facebook-Seite löscht. Denn Facebook würde dazu genutzt, das Verhalten und die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen.
Peter Kaumanns, Fachanwalt für IT-Recht, kennt solchen Ärger. Es kommt immer wieder zu Konflikten, die das Arbeitsrecht und die Nutzung von Social Media betreffen, sagt er. Die Zahl der Fälle steige.
"Es darf keine Verhaltens- und Leistungskontrolle stattfinden. Facebook ist zum Teil ja auch ein öffentlicher Pranger. Und wenn ein Mitarbeiter so bloß gestellt wird, dass ein bestimmter Anpassungsdruck entsteht, dann wird es kritisch."
Im Falle des Unternehmens für Blutspenden hatte in erster Instanz das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf die Klage des Betriebsrates zurückgewiesen. Die Begründung war eine sehr technische. Die Facebook-Seite sei nur der Kanal, um Beschwerden loszuwerden. Sie sei aber nicht in erster Linie zur Kontrolle der Mitarbeiter da.
Die Entscheidung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt steht für heute (13.12.) an. Dann wird sich entscheiden, ob einige Unternehmen ihren Facebook-Auftritt anpassen und ihr Beschwerdemanagement überdenken müssen. Falls nicht, wird es für die Unternehmen trotzdem keinen Freifahrtschein geben, sagt Peter Kaumanns. Es kommt immer auch auf den einzelnen Fall drauf an.