EuGH-UrteilGebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden
Gelesene Bücher weiterzuverkaufen ist kein Problem – bei E-Books sieht es allerdings anders aus. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sie nicht ohne Weiteres als "gebrauchte" Exemplare online veräußert werden dürfen. Hintergrund ist ein Fall aus den Niederlanden.
Ein niederländisches Unternehmen unterhält einen Online-Marktplatz für "gebrauchte" E-Books. Die Kundinnen und Kunden verkaufen ein E-Book nach der Lektüre an das Unternehmen zurück. Dabei versichern sie, dass sie ihr E-Book-Exemplar nach dem Hochladen löschen. Dafür wurde das Unternehmen von zwei niederländischen Verlegerverbänden verklagt.
"Das Urheberrecht in Europa unterscheidet zwischen der klassisch körperlichen Verbreitung von Werken und dem Fall, dass beispielsweise etwas im Internet zum Download angeboten wird."
Die Verlegerverbände kritisierten, es sei nicht sichergestellt, dass die Nutzerinnen und Nutzer ihr E-Book nach dem Verkauf tatsächlich löschen. Daneben stehen die Verlage auch vor dem Problem, dass "gebrauchte" E-Books keine Abnutzungserscheinungen zeigen. Gerade bei Tauschmodellen könnten solche Online-Marktplätze bessere Preise anbieten als die Verlage selbst, so die Verlegerverbände weiter. Deswegen hatten sie eine Verletzung ihrer Urheberrechte geltend gemacht.
"Bei Computerprogrammen ist es explizit geregelt, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf."
2012 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden, dass der Verkauf von gebrauchter Software erlaubt ist – und zwar unabhängig davon, ob sie von einem physischen Datenträger kommt oder nicht. Nun haben die Richterinnen und Richter in Luxemburg entschieden, dass es bei E-Books nicht so ist. Deutsche Gerichte haben bisher ähnlich entschieden.