NachhaltigkeitWeniger Elektroschrott durch EU-Recht auf Reparatur
Kaputte Geräte – die sich nur schwer oder gar nicht reparieren lassen oder wo die Reparatur sehr teuer ist – sind bisher meist im Müll gelandet. Das soll das EU-Recht auf Reparatur nun ändern.
Computerbildschirme, elektrische Zahnbürsten, Smartphones, Tablets, Mikrowellen und vieles mehr: Oft ist es sehr kostspielig, Teile zu ersetzen, um defekte Geräte wieder nutzbar zu machen. Oder: Elektronisches ist so konstruiert, dass sich einzelne Teile gar nicht oder nur sehr schwer austauschen zu lassen. Was nicht mehr die volle Leistung bringt oder nicht mehr funktioniert, landet daher oft im Müll, bestenfalls im Elektroschrott.
Laut Umweltbundesamt werden in Deutschland rund eine Million Tonnen Elektroschrott pro Jahr entsorgt. Der größte Anteil der anwachsenden Müllmenge in der EU lässt sich laut EU-Parlament auf Elektrogeräte zurückführen: Im Jahr 2017 wurden rund 3,5 Million Tonnen Elektroschrott gesammelt. Davon wurde aber nur rund 40 Prozent recycelt.
"Umweltministerin Steffi Lemke sagte, diese Beschlüsse würden dazu führen, dass niemand mehr ein Handy wegwerfen muss, nur weil ein defekter Akku nicht entnommen werden kann."
Um weniger Müll zu produzieren, hat das EU-Parlament am 7. April 2022 seine Forderungen zu einem Recht auf Reparatur verabschiedet. Dieser Vorstoß ist Teil des sogenannten European Green Deals. Teil dieser Bestimmung ist:
- dass Hersteller europaweit für bestimmte Elektrogeräte wie Handys, Tablets und Computer sieben Jahre lang Ersatzteile vorrätig halten müssen.
- Die Vorgabe für Geräte wie Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen und Fernseher beträgt dabei bis zu zehn Jahren.
- Außerdem müssen die Hersteller von Smartphones und Co. garantieren, dass sie fünf Jahre lang Software-Updates für das Gerät zur Verfügung stellen.
- Diese Software-Updates dürfen nicht dazu führen, dass beispielsweise Handys dadurch langsamer werden oder nicht mehr richtig funktionieren.
- Außerdem sollen die Hersteller Reparaturinformationen bereitstellen.
Um diese Vorgaben umzusetzen, wurde eine Übergangszeit von 21 Monaten festgelegt. Danach gelten diese Regeln für alle Geräte, die in der EU verkauften werden. Das EU-Parlament und die EU-Staaten haben theoretisch noch drei Monate lang Zeit, um dem Vorhaben zu widersprechen. Das wird aber als unwahrscheinlich eingeschätzt.
Kritiker: EU-Recht auf Reparatur bietet zu viele Schlufplöcher
Umweltaktivist*innen kritisieren die geplanten EU-Regeln als unzureichend. Die Richtlinien enthielten zu viele Schlupflöcher ist einer der Kritikpunkte, der auf dem Onlineportal "Klimareporter" genannt wird.
Die "Right to Repair"-Koalition, in der sich 100 Verbraucherschutz-, Umwelt und, Pro-Reparatur-Initiativen aus 21 EU-Ländern zusammengeschlossen haben, kritisieren zudem noch weitere Punkte:
- dass die Preise für Ersatzteile nicht begrenzt wurden, so wie das etwa in Frankreich gemacht wird.
- dass Privatleute, Reparaturcafés und unabhängige Reparaturdienste gegenüber Profi-Geschäften benachteiligt würden. Denn ihnen werden nur fünf statt 15 Arten von Ersatzteilen für die Wiederinstandsetzung zur Verfügung gestellt.
- dass trotz eines siebenjährigen Rechts auf Reparatur bestimme Ersatzteile, Softwares und Sicherheitsupdates nur für kürzere Zeiträume zur Verfügung gestellt werden müssen.
"Der Preis der Ersatzteile sei aber ein Schlüsselfaktor, damit Reparaturen überhaupt angepackt würden."
Einige Unternehmen haben bereits auf das neue EU-Recht auf Reparatur reagiert und ihre Geräte angepasst: Wie das Techblog Golem berichtet, bieten beispielsweise Apple und Microsoft nun Ersatzteile für Macbooks und Laptops des Modells Surface an.
So ist das Modell "Pro 9" dieser Serie nicht irreparabel beschädigt, sobald das Display vom Gerät getrennt wird. Dadurch kann dieses Laptop-Modell künftig möglicherweise länger genutzt werden, da es möglich ist, Komponenten auszutauschen. Zusätzlich haben die Hersteller öffentliche Reparaturanleitungen online gestellt, die Einzelteile und Bauschritte aufzeichnen.
Das sei ein guter erster Schritt, aber noch nicht genug, fasst Martina Schulte die Meinung vieler Kritiker*innen dieses EU-Rechts zusammen.