Entscheidung des EuGHUber ist ein Taxidienst
Uber sieht sich als Teil oder sogar Vorreiter der sogenannten Shared Economy. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Nichts da, Uber ist schlicht und ergreifend ein Taxidienst – und hat sich an die für Taxiunternehmen geltenden Regeln zu halten.
Shared Economy bedeutet: Privatpersonen bieten eine Ressource - im Fall von Uber das eigene Auto - auf einer digitalen Plattform an. Und andere Leute buchen dann per App dieses Angebot und zahlen dafür einen Preis, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat.
"Das EuGH-Urteil ist jetzt praktisch der endgültige Sargnagel für UberPOP."
Den Dienst UberPOP - also Uber in der ursprünglichen Shared-Economy-Form - hatte das Unternehmen inzwischen ohnehin in fast ganz Europa eingestellt. Vorher hatte es in verschiedenen Einzelländern bereits rechtliche Schlappen und Verbote kassiert. Der Spruch der Richter war so erwartet worden, nachdem der EU-Generalanwalt im Frühjahr entsprechend plädiert hatte. Uber hat reagiert und verkündet, man arbeite ja bereits in den meisten EU-Ländern nach den Regeln für Transportdienste.
In Deutschland nur noch UberX und UberTAXI
Bei uns ist Uber auf diese Weise nur noch in Berlin und München aktiv – mit dem Angebot UberX (in beiden Städten) und UberTaxi (nur in Berlin).
- Bei UberX fahren keine Privatleute mehr mit ihren eigenen Autos durch die Gegend, sondern Fahrer mit Personenbeförderungsschein, die für Mietwagenunternehmen fahren.
- Bei der Variante UberTaxi wird ein ganz normales Taxi vermittelt.
"Das ursprüngliche Modell mit Privatfahrern gibt es noch in England, Nord- und Südamerika und in asiatischen Ländern."
In London verweigert allerdings die Stadt eine Verlängerung der Lizenz. Und auch in den nord- und südamerikanischen und asiatischen Ländern gibt es überall Städte oder Bundesstaaten, die den Betrieb von Uber regulieren, berichtet Michael Gessat. Deren Argumente sind:
- Proteste der Taxiunternehmer mit dem Argument: Ubers Geschäftspraktiken sorgen für einen unfairen Wettbewerb.
- Uber wird für das Fehlverhalten der FahrerInnen in Haftung genommen.
- Die FahrerInnen selbst reklamieren und sagen: Wir sind in Wirklichkeit keine Freelancer, sondern Arbeitnehmer mit entsprechenden Rechten.
"In der New York Times sagen Experten, das EuGH-Urteil könnte Präzedenzwirkung haben - auch über Europa hinaus: Es könnte andere Shared-Economy-Modelle betreffen, von Lieferdiensten bis zu Crowdworking-Plattformen."
Beim britischen Independent gibt es einen wütenden Kommentar: Das EuGH-Urteil zu Uber würde nur zeigen, wie oldfashioned und gestrig das Gericht und die EU-Bürokratie sei.
Die Idee der Shared Economy unter Beschuss
Die Richter hätten nur abgewogen, ob Uber entweder ein reiner Digitalservice oder ein reiner Taxidienst sei. Vielleicht sei das Unternehmen aber eben auch etwas dazwischen - oder sogar etwas ganz Neues, auf das die Kategorien des klassischen Arbeits- und Wettbewerbsrechts einfach nicht passen.