HochzeitsurkundeDer Mann wird immer noch zuerst genannt
Die Institution der Ehe öffnet sich langsam auch für neue Formen. Und die Zahl der Paare, die heiraten, steigt seit fünf Jahren stetig. Über 450.000 Paare waren es allein im Jahr 2018. Auch Judith und Mark wollten heiraten, aber nur, wenn Judith in der Urkunde vor ihrem Mann genannt wird - doch das war komplizierter als gedacht.
Heiraten ist eigentlich einfach: Zum Standesamt gehen, einen Termin ausmachen, Freunde einladen und feiern. Genau so wollten es auch Judith und Mark tun. Nach zwölf Jahren Beziehung hatten sie beschlossen: am 29. Februrar 2020 wollen wir heiraten. Vor allem, um ihre Beziehung auch institutionell abzusichern. Ihre einzige Bedingung: Judith sollte in der Eheurkunde vor ihrem Mann Mark genannt werden.
"Eine Reihung von Namen gibt eine gewisse Hierarchie vor. Niemand kann mir weismachen, dass dies komplett zufällig und beliebig geschieht. Hier spielen Macht und Ungleichheiten eine Rolle."
Für das Paar hat die vorgegebene Reihenfolge der Ehepartner auf der Urkunde einen Ursprung, den sie nicht ignorieren können. Einen Ursprung, der zum Beispiel dazu führte, dass der Mann bis Ende der 70er Jahre in Westdeutschland seiner Frau verbieten durfte, arbeiten zu gehen. Das kann das Paar nicht mit seinen Vorstellungen einer Ehe vereinbaren. Judith soll zuerst genannt werden.
Eine Änderung ist komplizierter als gedacht
Ein Wunsch, der im Jahr 2020 sie nicht mehr vor allzu große Probleme stellen sollte, dachte das Paar. Bei der Anmeldung der Eheschließung scheint das auch noch so zu sein. Auf dem Ausdruck stehen zwar zuerst Marks Daten, doch als Judith darauf hinweist, wird das noch einmal geändert. Ein paar Tage später kommt die Bestätigung der Anmeldung dann per Post zu Judith und Mark. Und wieder: Mark wird zuerst genannt. Bei einem Anruf sagt man den beiden, dass das so seine Richtigkeit habe.
"Man teilte uns mit, dass die Eheurkunde zwangsläufig so ausgestellt werden müsste, dass der Mann an erster Stelle steht. Auch wenn es bei der Anmeldung anders angegeben wurde."
Das Gesetz gibt diese Ordnung nicht vor
Wie eine Eheurkunde in Deutschland auszusehen hat, steht im Personenstandsrecht. Hier ist geregelt, dass bestimmte Daten der Eheleute angegeben sein müssen, etwa der Name des Standesbeamten oder der Standesbeamtin und der Termin der Eheschließung.
"Über eine bestimmte Reihenfolge gibt es keine Vorschriften im Personenstandsrecht.“
Die Reihenfolge ist in der gesetzlichen Vorlage nicht strikt festgelegt. Momentan sieht die Reihenfolge zwar so aus, dass im Abschnitt zur Namensführung für eine heterosexuelle Ehe vorgesehen ist, dass der Mann zuerst genannt wird. Doch das ist nicht unumstößlich, meint Sima Kretzschmer. Sie sieht den Grund dafür lediglich in den vorgefertigten Formularen der Standesämter. Doch die ließen sich gerade im Zeitalter der Computertechnik auch ändern.
Internationale Eheurkunde ist vorgegeben
Anders verhält es sich allerdings bei der internationalen Eheurkunde. Diese braucht ein Ehepaar, falls sie ins Ausland ziehen möchte. Wie diese auszusehen hat, wurde in einem Abkommen aus dem Jahr 1976 festgesetzt. Darin ist streng vorgesehen: erst der Ehemann, dann die Ehefrau. In dieser Reihenfolge und nicht anders.
Denn diese Urkunde unterliegt der sogenannten Formularpflicht. Diese gibt vor, dass die Urkunde nur in einer vorgegebenen Form und nicht anders ausgestellt werden darf, erklärt Rechtsanwältin Sima Kretzschmar. Doch in dieser Richtung tut sich was: Derzeit bestehen schon neue Vorlagen für die internationale Eheurkunde, sie müssen allerdings noch ratifiziert werden.
Keine Ehe unter diesen Umständen
Für Judith und Mark war daraufhin klar: So gehen sie keine Ehe miteinander ein. Das teilten sie dem zuständigen Standesamt mit und sagten ihre geplante Eheschließung ab. Diese Absage weckte schließlich das Engagement einer Standesbeamtin und sie fand eine gesetzliche Lücke, die Judiths und Marks Wunsch vielleicht doch noch erfüllen könnte.
Traditionen sind nicht unumstößlich
Und zwar: wenn die beiden auf eine internationale Eheurkunde verzichten. Das tat das Paar auch und wurde am 29. Februar schließlich nach ihren Vorstellungen einer gleichberechtigten Eheschließung verheiratet. Fast jedenfalls.
"Wäre da nur nicht der kleine Satz 'Sie können die Braut jetzt küssen' gewesen… Doch dem Standesbeamten fiel die verhaltene Reaktion meines Partners auf und fragte stattdessen mich, ob ich den Bräutigam küssen will. Auch Rituale kann man brechen."