Gesetzentwurf für mehr E-MobilitätMieter sollen Recht auf Ladestation bekommen
Vielleicht hätten mehr Menschen ein E-Bike oder ein E-Auto, wenn sie wüssten, wo sie es zu Hause laden könnten. Das gilt vor allem für Mieterinnen und Mieter. Die Bundesregierung will deren Rechte stärken: Vermieter sollen Ladestation nicht einfach ablehnen können. Aber für E-Bike oder E-Auto muss genug Platz sein, so Netzreporter Konstantin Köhler.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland anschubsen. Denn die kommt nicht so richtig in die Gänge, so Netzreporter Konstantin Köhler. Das liegt auch daran, dass viele Menschen bei sich zu Hause keine Möglichkeit haben, ein Elektroauto oder Elektrofahrrad zu laden. Denn Mieter und Mieterinnen können zum Beispiel nicht einfach irgendwo im Treppenhaus eine Ladestation für ihr E-Bike einbauen.
Deshalb will die Regierung mit dem Gesetz die Rechte von Mietern und Mieterinnen stärken. Sie sollen Anspruch auf eine Ladestation haben. Ebenso werden die Rechte von Wohnungseigentümern und -eigentümerinnen in Mehrfamilienhäusern gestärkt. Denn die müssen sich bei Umbauten mit den Miteigentümern abstimmen.
Mehr Recht für mehr Ladestationen
Der Gesetzentwurf dreht sich vor allem um Ladestationen für Elektroautos. Aber ebenso um Pedelecs, Elektroroller und so weiter. Dabei geht es nicht um überdimensionierte Profi-Ladestationen, sondern vor allem um normale 230-Volt-Steckdosen.
"In der Regel geht es um eine normale 230-Volt-Steckdose."
Das Recht der Mieterinnen und Mieter auf eine Ladestation besteht aber nur, wenn ein Parkplatz für das E-Auto oder eine Abstellmöglichkeit für das E-Bike vorhanden sind. Ist es zum Beispiel im Treppenhaus viel zu eng, um ein E-Bike abzustellen, gibt es keinen Anspruch auf eine Ladestation. Ansonsten können Mieterinnen und Mieter ihre Vermieter bitten, eine Lademöglichkeit für das E-Bike oder E-Auto einzurichten – und die können nicht ablehnen. Laut Gesetzentwurf, müssen die Vermieter oder Miteigentümer einer Ladestation dann zustimmen.
Es bezahlt, wer die Ladestation haben will
Die Kosten für eine neue Ladestation muss die Person tragen, die sie fordert. Vermieter oder Eigentümergemeinschaft müssen dafür nicht aufkommen. Doch bezüglich der Kosten bleibt das Gesetz vage: Es lässt offen, wie teuer oder günstig die neue Ladestation werden darf und soll. Denn es gibt eine einfache Lösung vom Elektriker, möglicherweise ab 100 Euro. Doch besteht der Vermieter darauf, dass die Wand nach dem Einbau wieder verputzt und/oder gestrichen werden muss, kann es schnell viel teurer werden.
"Das ist die Tücke an dem Gesetz."
Bei Ladestationen für E-Autos können die Kosten ohnehin schnell teurer werden. Zum Beispiel, wenn es nötig ist, an der Stromversorgung im Haushalt etwas zu ändern.
Doch, ob es eine günstige Lösung geben muss, um Kosten zu sparen, dazu steht nichts im Gesetzentwurf.