DrohnenStalking aus der Luft
In Deutschland gibt es laut dem Verband Unbemannte Luftfahrt insgesamt rund 430.000 Drohnen. Den Großteil benutzen Menschen privat. Was wir mit einer Drohne machen dürfen, ist klar geregelt. Trotzdem gibt es immer wieder Meldungen über Stalking mit Drohnen.
Mit einer Hobby-Drohne können wir Einblicke in Orte bekommen, die vorher so nicht möglich waren. Das können zum Beispiel beeindruckende Landschaftsaufnahmen vom letzten Urlaub sein. Hobby-Drohnen werden aber auch eingesetzt, um andere Menschen beispielsweise zu stalken oder zu belästigen. Statistiken darüber, wie häufig das vorkommt, gibt es noch nicht. Der bayerische Justizstaatsminister Georg Eisenreich hat deshalb im April 2021 mitgeteilt: "Fälle, in denen der Stalker sein Opfer mit GPS-Trackern oder Drohnen ausspäht oder mit technischen Mitteln dessen Daten abfängt, werden durch die neuen Anti-Stalking-Regelungen nicht erfasst. Bayern wird sich daher im Bundesrat für eine Ausweitung der Vorschrift einsetzen."
Vorschriften für Drohnen
Innerhalb der EU ist streng geregelt, wie Drohnen genutzt werden dürfen. Es gibt etwa Orte, wo Drohnen nicht entlang fliegen dürfen. Dazu zählen Wohngebiete, Privatgrundstücke und Straßen wie auch Flughäfen, Flugverbotszonen, Atomkraftwerke, Naturschutzgebiete und Orte, an denen viele Menschen zusammen kommen.
Privatsphäre von anderen beachten
Im eigenen Garten dürfen wie unsere Drohne theoretisch fliegen lassen – auch mit einer Kamera, wenn das die Rechte Dritter nicht verletzt. Für das Grundstück der Nachbar*innen brauchen wir deren Einwilligung. Weil es sich um ein fremdes Grundstück handelt, ist eine Drohne mit Kamera oder anderen Sensoren nicht erlaubt.
Besitzer*innen einer Drohne brauchen daher für die allermeisten Modelle eine Art Führerschein, eine Registrierungsnummer und eine Versicherung. Das trifft besonders auf Drohnen zu, die mehr als 250 Gramm schwer sind. In der Online-Führerschein-Prüfung wird deutlich erklärt, dass wir niemand ohne dessen Einwilligung mit einer Drohne filmen dürfen, weil wir sonst dessen Persönlichkeitsrechte verletzten.
Mit der Drohne vor Gericht
Einfach eine Drohne mit einem Stein bewerfen, wenn wir uns belästigt fühlen, ist nicht die Lösung. Gerichte haben sich mit solchen Fällen schon auseinandergesetzt.
"Wenn man zum Beispiel einen Stein nach der Drohne wirft, kann der auch einen Kollateralschaden auslösen, wie ein Gewächshaus beschädigen. Am einfachsten ist es, den Piloten zur Rede zu stellen – der ist meistens nicht weit weg."
Das Amtsgericht Riesa hat sich 2019 mit einem Fall beschäftigt, indem ein Mann eine Drohne mit einem Luftgewehr abgeschossen hat. Er und seine Familie fühlten sich von der Drohne belästigt, die über sein Grundstück geflogen ist und auch mit einer Kamera ausgestattet war. Sein Nachbar und Besitzer der Drohne hatte den Mann im Anschluss auf Schadenersatz verklagt. Durch den Luftgewehrschuss ist die Drohne nämlich auf ein Garagendach gefallen und war danach zerstört.
Notstandsparagraf 228 BGB bei Selbsthilfe
Das Gericht hat den Angeklagten in diesem Fall freigesprochen und das unter anderen mit dem Notstandsparagrafen 228 des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet. Der besagt: "Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht."
Das bedeutet: Wenn uns jemand im privaten Raum von einer Drohne aus filmt, ohne dass wir das möchten, sollten wir vorher versuchen, die Polizei zu informieren und die Person zu finden, die die Drohne fliegt, ehe wir uns selbst helfen. Zusätzlich sollten wir nachweisen können, dass die Drohne mit einer Kamera ausgestattet war, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Moritz Metz. Das ist in Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte relevant.
Am einfachsten ist es, den Piloten zur Rede zu stellen. Der ist meistens nicht weit weg, weil man eigentlich immer in Sichtweite fliegen sollte", sagt Moritz.