"Drohende Gefahr"Jura-Studenten gegen das bayerische Polizeigesetz

Bayern bekommt ein neues Polizeigesetz. Die Beamten sollen damit schon bei "drohender Gefahr" eingreifen können. Was das eigentlich bedeutet, hat Bayern schon vor Monaten bestimmt - und Jura-Studenten gehen dagegen nun vor.

Mit dem neuen Polizeigesetz darf die Polizei bei "drohender Gefahr" aktiv werden. Wenn der Staat also glaubt, irgendjemand könnte eine Straftat begehen, dann dürften die Polizisten seine WhatsApp-Nachrichten lesen, ihm Fußfesseln anlegen, Aufenthalts- und Kontaktverbote aussprechen und für drei Monate in Präventivhaft stecken, bisher ist das nur für maximal zwei Wochen möglich. Und ein Richter darf diese Haft beliebig verlängern.

"Gesetz ist verfassungswidrig"

Bereits im August 2017 hat die bayerische Landesregierung diese Definition der "drohenden Gefahr" ins Polizeiaufgabengesetz aufgenommen. Und Jurastudenten aus München, Würzburg und Erlangen gehen gemeinsam mit ihren Professoren dagegen vor: Sie halten es für verfassungswidrig.

"Wir haben das Gesetz durchgeschaut und sind schnell zu dem Schluss gekommen, dass es nicht mit der bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz vereinbar ist."
​Tim Schilderoth, Jura-Student

Das Prinzip der "drohenden Gefahr" ist das Grundproblem der neuen Gesetzeslage, sagt Tim Schilderoth, einer der Jura-Studenten: "Es müssen nicht mehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass sich jemand strafbar machen wird." Die Polizei könne einfach schauen, dass eine Person irgendwelche Handlungen vornimmt, die möglicherweise irgendwie gefährlich sein könnten. "Die Schwelle ist sehr weit nach unten gesetzt", so Tim Schilderoth.

Seiner Meinung nach entsprechen diese Befugnisse nicht mehr den Aufgaben, die die Polizei hat: "Dadurch vermischt sich das polizeiliche Aufgabenfeld mit den Aufgaben der Nachrichtendienste." Die Geheimdienste und die Polizisten seien bisher eigentlich immer getrennt gewesen.

Gesetze müssen immer so gestaltet sein, dass man sie versteht, sagt Tom Schilderoth: "Das ist ein Rechtsstaatsprinzip." So wie die Definition bisher definiert ist, sei sie nicht eindeutig und für jeden verständlich. Darum listet er die Probleme des Gesetztes auf:

  • Es ist unverständlich
  • Es ist unverhältnismäßig
"Wir würden es schon als Erfolg ansehen, wenn der Bayerische Verfassungsgerichtshof diesen Begriff der 'drohenden Gefahr' einschränkt."
​Tim Schilderoth, Jura-Student

Ein Urteil erwartet Tim Schilderoth erst irgendwann nach der Landtagswahl.