Drei Monate DSGVODie Abmahnwelle ist ausgeblieben

Seit drei Monaten gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Entgegen den Befürchtungen vieler Webseitenbetreiber ist die große Abmahnwelle ausgeblieben. Doch andere Sorgen waren berechtigt.

Abmahnungen waren schon vor der neuen Datenschutz-Grundverordnung für Online-Shops und Webseitenbetreiber ein Thema. Als sie dann in Kraft trat, war die Sorge noch größer, weil die Abmahnanwälte eben noch einen potenziellen Grund mehr haben, abzumahnen, wenn irgendwas nicht stimmt, so unser Reporter Konstantin Köhler. Zwar gebe es Abmahnungen, doch entgegen vieler Befürchtungen kann von einer großen Abmahnwelle keine Rede sein. Das bestätigen auch die Industrie- und Handelskammer, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Verbraucherzentralen.

Verunsicherung nach wie vor groß

Dennoch ist die Verunsicherung vieler Webseitebetreiber immer noch groß. "Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk spricht von einer Vervierfachung der Anfragen, auch jetzt, nach drei Monaten gebe es immer noch ganz viel Beratungsbedarf", sagt Konstantin. Dabei gehe es um Fragen, ob Patienten im Wartezimmer noch mit Namen aufgerufen werden dürfen. Ob in der Kita Fotos von Kindern hängen dürfen. Oder welche Vorschriften Vereine bei ihren Spielern erfüllen müssen, wenn sie zum Beispiel bei Ligaspielen die Namen an andere Vereine weitergeben. 

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Die Unsicherheit führe in manchen Fällen sogar dazu, dass lieber eine geforderte Geldsumme gezahlt wird, als einen Anwalt einzuschalten.

"Diese Unsicherheit gibt es nach wie vor. Und das ist dann auch wiederum eine Gefahr in Sachen Abmahnungen. Nicht mal, weil der Verein oder die Kita oder der Shop was falsch gemacht haben, sondern weil sie aus Unsicherheit lieber die geforderte Geldsumme bezahlen, als zum Beispiel einen Anwalt einzuschalten."
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk Nova

Was den Internetnutzer betrifft, seien unsere Daten durch die Datenschutz-Grundverordnung gefühlt besser geschützt, sagt Konstantin: "Weil wir jetzt überall gefragt werden und zustimmen müssen, wenn es um die Verarbeitung von Daten geht." Beim Tierarzt müsse zum Beispiel erst mal eine Einverständniserklärung unterschrieben werden, dass der Name ans Labor übergeben werden darf.

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Allerdings nütze es wenig, bei kleinen Unternehmen und Vorgängen datenkritisch zu sein, während wir weiterhin die großen Datenkraken wie Facebook, Google und Co. freiwillig füttern. Die seien am Ende die großen Gewinner der Verordnung, so Konstantin.

Friedbert Pflüger, Vorsitzender der Internet Economy Foundation, vertritt die These: Weil wir freiwillig nach wie vor so viele Daten an Google, Facebook, Amazon und Co. geben, dank der Datenschutzgrundverordnung bei anderen, kleinen Unternehmen aber datenkritisch geworden sind, profitieren am Ende hauptsächlich eben Google, Facebook, Amazon.
Konstantin Köhler, Deutschlandfunk Nova

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