Kriminellen eine Falle gestelltFangtricks der Polizei
Manchmal stellen Ermittler Fallen auf und Diebe tappen hinein. Das hat gerade in Italien mit einem falschen Gemälde gut funktioniert – geht aber auch mit echten Geldscheinen.
Aus einer italienischen Kirche ist ein Gemälde von Pieter Brueghel dem Jüngeren gestohlen worden – das dachten jedenfalls die Diebe. Geklaut haben sie jedoch nur eine Kopie. Die Polizei hat sie ausgetrickst, weil die Ermittler zuvor von den Plänen wussten. Jetzt sind die Diebe sind also mit einem schönen Poster auf der Flucht [Stand 14.03.2019], nicht mit einem millionenschweren Gemälde. Unser Reporter Johannes Döbbelt kennt die ganze Geschichte und hat sich den Trick der Ermittler von einem Juristen einordnen lassen.
Dafür gibt es den Fachbegriff Diebesfalle. Die Polizeigreift darauf zurück, wenn der Verdacht besteht, dass jemand etwas stehlen will. Im Jahr 2018 wurde beispielsweise ein Altenpfleger aus der Nähe von Bonn mit einer Diebesfalle überführt. Der Bewohnerin eines Pflegeheims war Geld aus der Handtasche gestohlen worden. Für ihre Falle hat die Kriminalpolizei neue, chemisch präparierte Geldscheine in der Handtasche der Bewohnerin platziert. Auch dieses Geld wurde wieder gestohlen. Die chemische Substanz konnte dann an den Händen eines Pflegers nachgewiesen werden. Er war damit überführt.
Silbernitatrat als Markierung
Für diese Markierung verwendet die Polizei verschiedene Substanzen – zum Beispiel Silbernitrat. Das ist ein feines, zunächst noch unsichtbares Pulver. Bei Berührung hinterlässt es dann aber deutliche sichtbare Flecken auf der Haut. Silbernitrat lässt sich nur sehr schwer vollständig entfernen und meistens noch unter Fingernägeln oder in Hautfalten nachweisen.
Rechtlich ist das dann allerdings noch kein vollendeter Diebstahl, sondern nur ein versuchter Diebstahl, sagt Udo Vetter. Er ist Anwalt für Strafrecht. Bei einer Diebesfalle ist der Bestohlene einverstanden - und das ist das Problem. Das potentielle Opfer ist in die Tat eingeweiht und willigt damit ein, dass das Geld möglicherweise gestohlen wird.
"Der Straftatbestand des Diebstahls setzt einen sogenannten Gewahrsamsbruch voraus. Das heißt, ich muss die Besitzverhältnisse umdrehen. Gewahrsamsbruch bedeutet, dass der andere nicht damit einverstanden sein darf."
Auch versuchter Diebstahl ist strafbar, wird allerdings meistens milder bestraft. Vor Gericht geht es dann auch oft um andere, ältere und bereits vollendete Diebstähle. Sie sind in der Regel – wie auch bei dem Altenpfleger – der Grund um überhaupt eine Diebesfalle aufzustellen.
"Es ist denkbar, dass, wenn er konkret auf frischer Tat erwischt wird, man ihm auch andere Taten zurechnen kann, weil er zum Beispiel immer dieselbe Geldkassette aufgebrochen hat."
Im Fall einer Putzfrau ordnete ein Richter als Folge einer Diebesfalle eine Hausdurchsuchung an. Sie war beschuldigt worden, immer wieder Bargeld von ihrer Arbeitgeberin geklaut zu haben. Die Polizei stellte eine Diebesfalle und die Beschuldigte tappte hinein. Bei der folgenden Wohnungsdurchsuchung wurden knapp 3000,- Euro Bargeld gefunden. Das war für den Richter für einen vollendeten Diebstahl Beweis genug. Die Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
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