StaatsangehörigkeitsrechtKritik an neuem Gesetz wegen "Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse"
Mehr als 50 Organisationen haben den Passus "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" kritisiert. Der wurde jetzt konkretisiert: Gemeint ist damit inbesondere die Mehrehe.
Der Bundestag hat die umstrittene Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts für Terrorkämpfer, mehrfach Verheiratete und Identitätstäuscher beschlossen. Union und SPD stimmten im Bundestag mehrheitlich für einen entsprechenden Gesetzentwurf gegen die Stimmen der Opposition.
Eine umstrittene Formulierung darin ist, dass sich Menschen, die einen deutschen Pass haben oder ihn nicht verlieren wollen, "einordnen" müssen in die "deutschen Lebensverhältnisse." Damit wurde die bisherige Formulierung verschärft, in der lediglich von "Kenntnissen" der deutschen Lebensverhältnisse die Rede war.
Kritische Konkretisierung
Konkretisiert wurde die neue Formulierung auch: Wer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet, hat keinen Anspruch auf Einbürgerung.
Die Konkretisierung wurde vorgenommen, nachdem mehr als 50 Organisationen von Juristinnen und Wissenschaftlern den Passus "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" kritisiert hatten. In der Neuerung wird zur Konkretisierung dem Wort "Mehrehe" das Wort "insbesondere" vorangestellt. Es solle also "insbesondere die Mehrehe" gemeint sein, die eben nicht den deutschen Lebensverhältnissen entspreche.
Dieses Wort finden Kritiker zu schwammig und wollen es am liebsten streichen lassen. Denn, so die Befürchtung, das könnte zu einer willkürlichen Auslegung einer wie auch immer gearteten deutschen Leitkultur führen.
"Das Kriterium ist total unbestimmt. Die Behörden könnten das, das ist die Befürchtung, als Leitkultur-Paragraphen willkürlich interpretieren."
Filiz Polat von den Grünen sprach in der Bundestagsdebatte von einem "fatalen Signal" gegenüber der Einwanderungsgesellschaft. Sie sagte wörtlich: "Selbst wenn eine Änderung im Einwanderungsgesetz notwendig wäre, um eine patriarchal geprägte Vorstellung von Vielehe, die wir im Übrigen ablehnen und in Deutschland strafbewehrt ist, zu bekämpfen, wird mit diesen Änderungen nicht den Frauen geholfen, sondern als Deckmantel genutzt, um im Staatsangehörigkeitsrecht ihren Kulturvorbehalt zu verankern."
CDU und SPD halten dagegen. Man habe die Sache klar formuliert und eine Lücke geschlossen. Es geht bei dem neuen Gesetz aber nicht nur darum, wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten soll. Es geht auch um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft. Dass es da eine Änderung geben soll, stand bereits im Koalitionsvertrag. Die Debatte darum hatte sich aber verschärft, nachdem US-Präsident Donald Trump forderte, Deutschland müsse deutsche IS-Kämpfer wieder zurück nehmen.
Angst vor IS-Rückkehrern
Der Grundgedanke dahinter war, Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit den deutschen Pass zu entziehen, wenn sie für den IS oder andere Terrorgruppen im Ausland kämpfen. Das Gesetz kann aber nicht rückwirkend angewendet werden - also auf IS-Kämpfer mit deutschem Pass, die bereits verhaftet worden sind und zum Beispiel in kurdischen Gefängnissen sitzen, kann das neue Gesetz nicht angewendet werden.
Eine weitere Änderung im Gesetz betrifft die Frist zur Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung. Die wird von fünf auf zehn Jahre verlängert. Daran kritisiert Die Linke, man werde damit zum Deutschen auf Widerruf. Auch neu dazu gekommen ist ein Passus, der vorschreibt, dass Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin eindeutig geklärt sein müssen. Diese Nachweise sind aber häufig nicht einfach zu erbringen, weil zum Beispiel die Herkunftsländer sich weigern, Papiere auszustellen oder es eben nicht können.
Der Bundestag hat der Gesetzesänderung am Donnerstag, 27.06.2019 mehrheitlich zugestimmt. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Das soll einen Tag später passieren. Zusammen mit den anderen, nicht weniger umstrittenen Gesetzen, die in den zwei Wochen zuvor im Eiltempo den Bundestag passiert hatten. Dazu gehört unter anderem das sogenannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" oder das "Fachkräfte-Einwanderungs-Gesetz", alle Teil des Migrationsgesetzespakets mit insgesamt acht Gesetzesvorhaben. Was bislang aber noch im Raum steht: Ob dieses Paket als Ganzes den Bundesrat passieren wird oder Teile im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden müssen.