Deutsch-französisches VerhältnisDas Saarstatut von 1954

1954 ist das Saarland ein teilautonomer Staat. Das Saarstatut sollte dem Saarland einen europäischen Status verleihen – aber der Plan fiel per Volksabstimmung gleich doppelt durch. Das führte zur Eingliederung des Saarlands in die Bundesrepublik Deutschland.

In der alliierten Nachkriegsordnung hatte Frankreich als Entschädigung für die Kriegsschäden den Zugriff auf die saarländischen Kohlereviere. Das Saarland gehörte zur französischen Besatzungszone, hatte aber gleichzeitig eine eigene Verfassung, eine eigene Staatsangehörigkeit und einen eigenen Ministerpräsidenten.

Das führte skurrilerweise auch dazu, dass die Auswahl des Saarlands 1954 gegen die Mannschaft des späteren Weltmeisters aus der Bundesrepublik ein WM-Qualifikationsspiel bestritt.

Lösung der "Saarfrage"

Innenpolitisch kann das Saarland einige autonome Freiheiten genießen, außen- und wirtschaftspolitisch ist es von Frankreich abhängig. Diesen Zustand hatten die Alliierten aber auf zehn Jahre begrenzt.

Deshalb handelten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Außenminister Pierre Mendes-France das sogenannte Saarstatut aus. Damit sollte im Rahmen einer "Europäisierung" eine endgültige Klärung der Saarfrage herbeigeführt werden, die es in gleicher Weise schon nach dem Ersten Weltkrieg gegeben hatte.

Eine "kleine" Wiedervereinigung

Doch die Saarländerinnen und Saarländer lehnen das Saarstatut mit überwältigender Mehrheit ab. Nun ist klar: Die westdeutsche Regierung muss eine "kleine" Wiedervereinigung betreiben. Es beginnt eine Propagandaschlacht, an der auch die kurz zuvor zugelassenen westdeutschen Parteien teilnehmen können.

Am 23. Oktober 1955 findet schließlich – nach einem heftigen politischen Schlagabtausch – eine Volksabstimmung statt, bei der mehr als zwei Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung das Saarstatut erneut ablehnen.

Stimmauszählung im Wahllokal von Ministerpräsident Johannes Hoffmann in Saarbrücken (23.10.1955)

Damit ist der Weg frei zur Eingliederung des Saarlands in die Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Saarvertrag am 27. Oktober 1956 wird diese geregelt. Und nach der Zustimmung des deutschen und des französischen Parlaments tritt das Saarland am 14. Dezember 1956 der Bundesrepublik bei.

Ihr hört in Eine Stunde History:

  • Der Historiker Herbert Elzer erläutert Hintergründe und Inhalt des Saarstatuts von 1954.
  • Die Saarbrücker Historikerin Gabriele Clemens beschreibt das deutsch-französische Verhältnis im 19. Jahrhundert.
  • Der Politikwissenschaftler Georg Wenzelburger beschreibt das heutige Verhältnis von Deutschen und Franzosen im Grenzgebiet von Saarland und Department Moselle.
  • Der Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld stellt einige Ereignisse der wechselvollen saarländischen Geschichte zwischen Frankreich und Deutschland vor.
  • Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Kristin Mockenhaupt schildert die Entscheidung über das Saarstatut von 1954.