Der "Radikalenerlass" von 1972Staat und Verfassungsschutz gegen angebliche Extremisten
1972 führte der "Radikalenerlass" unter Willy Brandt zur Überprüfung von Millionen Menschen im Öffentlichen Dienst. Der Erlass sollte verhindern, dass Extremisten, hauptsächlich von links, den Staat unterwandern. Viele verloren durch den Beschluss ihren Job – oder sie wurden erst gar nicht eingestellt. Manche warten bis heute auf Wiedergutmachung.
In den 1970er Jahren geht es in der Bundesrepublik hoch her: Zum ersten Mal regiert mit Willy Brandt ein Sozialdemokrat als Kanzler, Studenten haben eine "außerparlamentarische Opposition" gebildet, gegen den Vietnamkrieg und eine verstaubte Bildungspolitik wird protestiert und die neue Regierung will mit der Ostpolitik eine Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern im Osten Europas erlangen.
CDU und CSU können sich mit all dem nicht anfreunden und organisieren eine fundamentale Oppositionspolitik. Sie werfen der SPD-FDP-Regierung unter anderem vor, nichts gegen eine linke Unterwanderung des Staates durch Beamte zu tun, die der freiheitlichen Grundordnung des Landes ablehnend gegenüberstehen.
Erlass gegen "Verfassungsfeinde"
Um diesem Vorwurf entgegenzuwirken, bringt die Regierung 1972 den Radikalerlass auf den Weg – mit Unterstützung aller Parteien. Dieser Erlass führt dazu, dass alle Bewerberinnen und Bewerber für den Öffentlichen Dienst einer Prüfung auf ihre Verfassungstreue unterzogen werden.
Bis 1992 werden mehr als 3,5 Millionen Regelanfragen bei Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst gestellt, mehr als 2.000 Anfragen enden mit einem Einstellungsverbot. In 250 Fällen wurden Männer und Frauen aus dem Öffentlichen Dienst entlassen.
Jahrelange Prozesse geführt
Gegen diese, einem Berufsverbot gleichkommenden Entscheidungen, haben die Betroffenen Klagen eingereicht und in teils jahrelangen Prozessen Entschädigungen und Wiedereinstellungen erstritten. 1978 wird der Radikalenerlass von der Regierung entschärft und schließlich nach und nach in den einzelnen Bundesländern nicht mehr angewandt. Heute gibt es zwar einige Nachfolgeregelungen, die aber in den seltensten Fällen die Übernahme in das Beamtenverhältnis verhindern.
Ihr hört in Eine Stunde History:
- Gerhard Rudolf Baum war Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium und erinnert sich an die Entstehung des Radikalenerlasses
- Alexandra Jaeger von der Hamburger Forschungsstelle für Zeitgeschichte erläutert die politischen Auswirkungen des Beschlusses
- Michael Csaszkoczy gehört zu den letzten Opfern des Radikalenerlasses, ihm wurde 2004 die Übernahme ins Beamtenverhältnis verweigert
- Dominik Rigoll vom Leibnitz Zentrum für zeithistorische Forschung in Potsdam erklärt, wie in anderen Ländern der Umgang mit Bewerbern für den Öffentlichen Dienst war
- Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld erläutert den sogenannten "Adenauer-Erlass" vom September 1950, mit dem ebenfalls Extremisten von rechts und links vom Staatsdienst ferngehalten werden sollten
- Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Christine Werner blickt zurück auf die frühen 1970er Jahre, in denen der Radikalenerlass entstand