Debatte um §219aDie Argumente der Abtreibungsgegner
Die Debatte um das Thema Abtreibung und den Paragraphen 219a wird sehr emotional geführt. Ilka Knigge hat sich die Argumente von Abtreibungsgegnern angehört.
Alexandra Linder betreibt die Seite Abtreibung.de und organisiert auch sogenannte Märsche für das Leben. Für sie ist Abtreibung die Tötung eines Menschen und sie argumentiert, dass das Problem oft gar nicht das Kind ist.
„Bei den meisten Frauen ist die Schwangerschaft nicht die Ursache des Problems. Die haben z.B. finanzielle Probleme."
Wenn jemand in einen Schwangerschaftskonflikt geraten würde, heiße das, er war schon vorher in einer schwierigen Lebenslage, argumentiert Linder. Sie findet, Abtreibung könne also nie die richtige Lösung sein. Linder spricht hier von einer Tötung. Manche Abtreibungsgegner nennen den Vorgang auch Mord.
Günter Annen, der Betreiber der Seite Babykaust.de, bezeichnet Abtreibungen sogar als Babycaust, abgeleitet vom Wort Holocaust.
§219a: Werbeverbot für Abtreibungen
Die Abtreibungsgegner berufen sich auf diesen Paragraphen und sagen: Jemand, der eine Abtreibung vornehmen darf, könnte finanzielles Interesse daran haben über diese Abtreibung Informationen zur Verfügung zu stellen.
"Jemand der Abtreibungen durchführt, darf dafür nicht werben, auch weil es keine normale Dienstleistung ist."
In der aktuellen Debatte geht es aber auch um den Unterschied zwischen Werbung und Information. Paul Cullen vom Verein Ärzte für das Leben sieht hier kein Problem. Er sagt, Frauen kämen leider schnell und einfach an Infos über Abtreibungen.
"Es gibt kein Informationsdefizit. Wenn man 'Abtreibungsarzt' bei Google eingibt, wird die Suche vervollständigt."
Dagegen stehen aber auch Erfahrungsberichte von Frauen, die sagen, es sei eine Art Spießroutenlauf und sehr schwierig an Informationen über Abtreibungen zu kommen.
- "Abtreibung sollte aus dem Strafgesetzbuch verschwinden" | Laura Dornheim hat abgetrieben und erzählt uns, wie sie sich informiert hat und auf welche Probleme sie dabei gestoßen ist.
- Diskussion über §219a und Werbung für Abtreibungen | §219a im Strafgesetzbuch verbietet das öffentliche Werben für Schwangerschaftsabbrüche.