DatenschutzWas wir auf Webseiten machen: Tracking oft nicht DSGVO-konform
Die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung werden immer noch nicht angemessen umgesetzt, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Webseitenbetreiber analysieren das Verhalten ihrer Nutzer mithilfe von Tracking-Tools - und fragen nicht ausreichend nach.
Seitdem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 eingeführt wurde, ist auf vielen Webseiten nicht genug passiert: In vielen Fällen werden Userinnen und User nicht explizit darüber informiert, welche Tracking-Tools Webseitenbetreiber für das Sammeln von personenbezogenen Daten einsetzen, sagen jetzt die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber.
Tracking-Tools werden zum Beispiel eingesetzt, um zu analysieren, welche Inhalte User anklicken und wie lange sie im Anschluss auf der Seite bleiben, um die Artikel zu lesen oder Beiträge anzuschauen beziehungsweise zu hören. Zudem können Tracking-Tools Auskunft darüber geben, ob die Besucher über einen Link oder eine Suchmaschine auf die Internetseite gekommen sind.
DSGVO nicht ausreichend umgesetzt
Benutzen Webseitenbetreiber Tracking-Tools, müssen sie vor dem Surfen eines Nutzers auf ihrer Seite dessen Einwilligung über das Tracken ihrer Daten einholen, so steht es in der DSGVO.
Aktuell erfüllen viele der betroffenen Webseitenbetreiber aber nicht die Richtlinien der DSGVO, kritisieren die Datenschützer.
Das bloße Surfen auf einer Seite zählt nach der DSGVO nicht als gültige Einwilligung der Nutzer, die über sie gesammelten Daten zum Beispiel an einen Drittanbieter weiterzuleiten oder die Daten im Anschluss dort untersuchen zu lassen. Denn: Die Anbieter der Tracking-Tools könnten sich ebenfalls ein Bild über das Klickverhalten der Nutzer machen.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk weist darauf hin, dass zum Beispiel Google die mit dem Tool "Google Analytics" getrackten Daten für eigene Zwecke nutzt.
"Das ist sehr brisant, weil Google uns User durch den Gebrauch der Suchmaschine und aller Google-Tools von Mail über Office bis Maps ziemlich genau kennt."
"Jeder Websitebetreiber sollte sich genau damit auseinandersetzen, welche Dienste bei ihm eingebunden sind und diese notfalls deaktivieren, bis er sichergestellt hat, dass ein datenschutzkonformer Einsatz gewährleistet werden kann", erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber.
"Weil das Tool Google Analytics gratis ist und so schön aufschlussreich, setzen das geschätzt 50 bis 80 Prozent aller Webseiten im Netz ein."
Ungefähr 50 bis 80 Prozent aller großen Webseiten arbeiten mit Google Analytics.
Datenschutzbeauftragte setzen Benutzer von Tracking-Tools unter Druck
Mit der erneuten Forderung der Datenschützer steigt also der Druck für Webseitenbereiter, die Tracking-Tools einsetzen. Sollten diese die Richtlinien der DSGVO weiterhin verletzen, folgen hohe Geldstrafen und Gerichtsverfahren. Das könnte in Zukunft einigen Webseitenbetreibern drohen: Die Berliner Datenschutzbeauftragte rechnet damit, erheblich mehr Verfahren gegen Unternehmen einzuleiten.