VerbraucherschutzSchufa-Verkauf: "Gesetze schützen unsere Daten ausreichend"
Ein schwedischer Finanzinvestor hat Interesse bekundet, das private Unternehmen Schufa aufzukaufen. Was passiert dann eigentlich mit den vielen sensiblen Daten?
Viele denken, dass die Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, eine staatliche Behörde ist. Tatsächlich ist die Schufa ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das als Aktiengesellschaft organisiert ist. Zu den Aktionären gehören Kreditinstitute, Handelsunternehmen und andere Dienstleister.
Die Aufgabe der Schufa: Die Kreditwürdigkeit von Menschen zu checken und im Zweifel zu bescheinigen, wenn es darum geht, wie zuverlässig wir beispielsweise Stromrechnungen oder Kreditkartenabrechnungen zahlen können. Deshalb verlangen beispielsweise Vermieter oder Immobilienverwalter gerne einmal den persönlichen Schufa-Score. Den kann man sich kostenpflichtig bei der Schufa bestellen.
"Wie viel Geld habe ich als Bürger zur Verfügung? Was kann ich mir an Krediten erlauben? Und welche Rechnungen kann ich bezahlen? Das ermittelt die Schufa."
Die Schufa verfügt also über viele wichtige Daten von uns und bestimmt im Zweifelsfall darüber, ob wir eine Wohnung bekommen oder ob uns ein Kredit gewährt wird. Sie ist also nicht nur eine mächtige Institution, sondern sitzt auch auf einer der begehrtesten Währungen unserer Zeit: den persönlichen Daten von 68 Millionen Menschen.
Zwei Milliarden Euro für die Schufa
Deshalb ist die Schufa auch für Investoren sehr interessant und soll nun wohl vollständig verkauft werden – für zwei Milliarden Euro. So hoch wird ihr Wert derzeit geschätzt.
Interesse hat der schwedische Finanzinvestor EQT Private Equity angemeldet. Andere Eigentümer möchten nun ihr Vorverkaufsrecht nutzen, um die Übernahme durch EQT Private Equtiy zu verhindern.
Rechtssicherheit unserer Daten ist vorhanden
Doch was bedeutet das für unsere Daten, sollte das Unternehmen ganz ins Ausland verkauft werden? Grundsätzlich ist es so: Für die Erfassung der Daten gibt es in Deutschland eine gesetzliche Grundlage: Das Bundesdatenschutzgesetz. Darin ist die Datenspeicherung- und weitergabe geregelt. Für Investoren aus dem Ausland würde das bedeuten, dass sie sich auch an das in Deutschland und auch Europa geltende Recht halten müssten, das den Umgang mit unseren Daten regelt.
Befürchtungen, was mit den Daten passiert, gibt es immer wieder, wenn Daten von Deutschen oder Europäern ins Ausland verkauft werden sollen - zum Beispiel, dass ausländische Geheimdienste Zugriff auf die Daten erhalten.
Matthias Hufländer, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen, sagt: Die Rechtssicherheit durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen ist aber vorhanden. Das Datenschutzgesetz würde eine gute Sicherheit bieten, und bei Verstößen könnten die entsprechenden Unternehmen Bußgelder und Strafen erhalten.
"Aus unserer Sicht ist mit dem Bundesdatenschutzgesetz und auch mit den rechtlichen Grundlagen durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs geschaffen worden sind, eine gewisse Rechtssicherheit."
Mehr Transparenz durch neue Anteilseigner
Könnte eine Übernahme durch den schwedischen Investor das Unternehmen, das häufig auch für Intransparenz in der Kritik steht, erneuern und modernisieren? Matthias Hufländer hat da wenig Hoffnung. Beispielsweise gebe es seit Jahren Kritik am Scoring-System und dessen Transparenz, doch bis heute werde daran festgehalten.