Das TiergesprächBlockade-Tiere
Wachtelkönig, Großtrappe oder Juchtenkäfer - das alles sind zwar kleine Tiere, aber sie haben schon manches Großbauprojekt blockiert. Und sie zu schützen kostet viel Geld.
In Deutschland gibt es mehr als 300 Arten, die als planungsrelevant gelten. Solche Arten können Großbrauprojekte verzögern oder sogar verhindern. Zu diesen Arten gehört auch der Wachtelkönig.
"Der Wachtelkönig ist in Deutschland geradezu zu einem Symbol für den Widerstand gegen Großbrauprojekte geworden."
Der vom Aussterben bedrohte Vogel ist extrem scheu und lärmempfindlich. Er hat in der Vergangenheit gleich zwei Großbauprojekte jahrelang verzögert oder die Bauherren zu massiven Veränderungen gezwungen. Er behinderte sowohl den Bau der Ostseeautobahn A20, als auch den Baubeginn eines großen Neubaugebietes im Süden von Hamburg.
"So richtig teuer für den Bauherren wurde auch die Großtrappe."
Die Großtrappe zählt zu den schwersten flugfähigen Vögel der Welt. Sie ist ein in Mitteleuropa sehr seltener Brutvogel. Weil die Großtrappe sehr stressanfällig ist, können schon kleinste Störungen die Fortpflanzung verhindern.
20 Millionen Euro für 60 Großtrappen
Diese Stressanfälligkeit wurde für die deutsche Bahn richtig teuer. 1996 wurden in der Nähe der geplanten ICE-Trasse Berlin-Hannover knapp 60 Großtrappen gezählt. Um sie zu schützen mussten 6 Kilometer lange Lärmschutzwände und Erdwälle gebaut werden. Das ganze kostete rund 20 Millionen Euro. Aber der Schutz zeigte tatsächlich Wirkung, sagt Mario Ludwig.
"Innerhalb weniger Jahre verdoppelte sich die Großtrappen-Population. Dann schlug allerdings die Natur zu: Ein Großteil der Trappen wurde von Füchsen getötet."
Projektbefürworter verdächtigen oft Naturschützer, dass sie bedrohte Tierarten extra dort aussetzten, wo ein Bauvorhaben ansteht, um das Projekt zu verhindern.
"Natürlich wird die Frage, ob wegen zwei Dutzend Käfern Mehrkosten in Millionenhöhe entstehen dürfen, durch die entsprechende Gesetzgebung geklärt", erklärt Mario Ludwig.
Das ist zum einen die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Ihr Ziel ist es "die Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten zu sichern".
Zum anderen gibt es das Bundesnaturschutzgesetz. Es besagt, dass eine besonders geschützte Tierart weder gefangen noch verletzt oder gar getötet werden darf. Ebenso ist es verboten, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören