StrafrechtUrteil nach Hitlergruß

Die Proteste und Demos in Chemnitz Ende August beschäftigen immer noch Medien, Politik und Gerichte. Gegen mehrere Teilnehmer wird ermittelt, unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, konkret geht es um einen Hitlergruß. Heute (13.09.2018) ist das erste Urteil gesprochen worden. Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger Udo Vetter ordnet die Strafe für uns ein.

Ein 33-jähriger vorbestrafter Demonstrationsteilnehmer wurde zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, außerdem muss er eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen. Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger Udo Vetter sagt, dass sich das Urteil in diesem Fall auf zwei verschiedene Straftaten bezieht – erstens, weil der 33-Jährige den Hitlergruß gezeigt hat und zweitens, weil er in Richtung eines Polizeibeamten geschlagen hat. Also: "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". 

"Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist normalerweise das schlimmere Delikt."
Udo Vetter Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Bei vielen Paragrafen im Strafgesetzbuch beginnt das Strafmaß zunächst bei einer Geldstrafe und reicht bis zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Die Höchststrafen sind oft extrem hoch – auch für kleinere Delikte. Aber auf der anderen Seite ist dann eben auch eine Geldstrafe möglich oder eine kleine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Anwälte von Angeklagten sind dann häufig damit beschäftigt, die Richter davon zu überzeugen, dass die Strafe im unteren Bereich angesetzt werden sollte.

"Häufig geht es nicht um die Frage schuldig oder unschuldig, sondern wir müssen das Gericht davon überzeugen, dass der Strafrahmen eher im unteren Bereich ausgeschöpft werden muss."
Udo Vetter, Anwalt und Strafverteidiger

In Bezug auf den Hitlergruß gibt es in Deutschland immer wieder auch den Fall, dass ihn zum Beispiel Touristen zeigen, weil sie einen Witz machen wollen oder tatsächlich keine Ahnung haben, welche Bedeutung die ausgestreckte Hand bei uns hat. Wenn die Touristen belegen können, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, können sie dann auch einer Strafe entkommen. "Das Zeigen von solchen Symbolen ist eine Vorsatzhandlung", sagt Udo Vetter. "Das heißt, sie müssen auch den inneren Willen dazu haben, so eine Aussage in Richtung Verherrlichung des Nationalsozialismus zu treffen."

Vorsatz oder nicht – die Frage beschäftigt Richter, Anwälte und Staatsanwälte

Diesen Vorsatz wirklich nachzuweisen, ist oft das Problem bei Straftaten wie dem Hitlergruß. "Man kann natürlich nicht in den Kopf eines Menschen reingucken", sagt der Strafverteidiger Vetter, aber es gebe Anhaltspunkte dafür. Und das sei dann eben die Aufgabe von Anwälten, Richtern und Staatsanwälten, Beweise dafür zu liefern, ob eine Person gar nicht kapiert, was sie da jetzt gerade gezeigt hat – oder ob es sich um einen Menschen handelt, der sehr wohl weiß, in welchem geschichtlichen Kontext der Hitlergruß in Deutschland steht und warum er bei uns verfassungswidrig ist.

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