KnöllchenVom Blitz getroffen

Auf der A3 bei Köln wurden Hunderttausende Autofahrer zu Unrecht geblitzt, weil das Tempolimit falsch ausgeschildert wurde. Wir sagen euch, wie ihr bei einem Bußgeldbescheid am besten Einspruch einlegt.

Generell kann jeder Autofahrer gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Dafür hat er 14 Tage nach Erhalt des amtlichen Schreibens Zeit. Das kann sich lohnen, denn damit ein Bußgeldbescheid wirksam ist, müssen viele Vorgaben eingehalten werden:

  • Der Fahrer muss zweifelsfrei nachgewiesen werden. Es haftet nämlich immer nur der Fahrzeugführer und nicht der Halter.
  • Das Blitzgerät muss einen Eichschein vorweisen können und regelmäßig gewartet werden. Zudem muss der Messwinkel stimmen.
  • Bei mobilen Blitzern muss der Beamte, der das Gerät bedient, geschult worden sein.
  • Das Messprotokoll muss korrekt ausgefüllt worden sein.

Werden einzelne Punkte nicht richtig erfüllt, stehen die Chancen gut, dass das Bußgeld fallen gelassen wird.

Bei Zweifeln am Bescheid muss der Fahrer selbst aktiv werden

Das geschieht aber nur, wenn der Beschuldigte das Bußgeld nicht einfach so hinnimmt und auf die amtlichen Behörden blind vertraut, obwohl vielleicht berechtigte Zweifel bestehen.

Diesen Zwiespalt haben die Macher von geblitzt.de aufgegriffen und eine Software entwickelt, die Anwälten bei der Bearbeitung der Fälle hilft und rechtliche Abläufe von Bußgeldverfahren vereinfacht. Die auf diese Weise entlasteten Anwälte können dadurch viel mehr Fälle übernehmen.

"Wir empfehlen grundsätzlich, bei Bußgeldbescheiden Einspruch einzulegen. Das heißt, wenn es in den Punktebereich geht, 70 Euro und mindestens ein Punkt droht."
Jan Ginhold, Geschäftsführer von geblitzt.de

Alle, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können diesen kostenlos durch geblitzt.de durch deren Anwälte auf Richtigkeit prüfen lassen. Bisher liegt die Erfolgsquote bei rund 20 Prozent.

Bußgelder sind fester Posten in der Haushaltsfinanzierung

Die stationären Blitzanlagen und mobilen Blitzer in Deutschland sollen aber nicht nur den Verkehr sicherer machen, sondern auch die notorisch leeren Kassen der Kommunen oder Bundesländer auffüllen. Auch Privatfirmen werden mittlerweile an Bußgeldern beteiligt, wenn sie von den Kommunen zum Blitzen beauftragt werden.

Laut einer Umfrage des deutschen Anwaltsvereins aus dem Jahr 2012, konnten Stuttgart und Dortmund um die sieben Millionen Euro über Bußgeldbescheide einnehmen. Nicht zu vergessen sind auf der anderen Seite aber die Ausgaben der Kommunen für Technik, Wartung und Personal.