Business-DresscodeDiskriminierende Absätze
Darf der Arbeitgeber Frauen vorschreiben Absatzschuhe zu tragen? In Großbritannien wird das gerade vom Parlament kritisiert. Und auch in Deutschland dürfen Unternehmen längst nicht alles in Sachen Kleidung mitbestimmen.
Ein Report für das britische Parlament zeigt, dass es bisher in einigen britischen Unternehmen diskriminierende Kleidervorschriften gab: so wurden Frauen durchsichtige Strumpfhosen oder High-Heels vorgeschrieben.
“They said: If you want to go out now and buy some pair of heels, then we are happy for you to do that – with my own money. And I refused on principle. I said: I don`t see why what I am wearing is going to affect my job in any way."
Angestoßen hatte den Dresscode-Bericht die 27-jährige Nicola Thorp. Als Rezeptionistin einer Wirtschaftsprüfung sollte sie mindestens fünf bis zehn Zentimeter hohe Absatzschuhe tragen. Als sie sich weigerte, wurde ihr gekündigt. Thorp setzte eine Petition auf und forderte solche High-Heel-Regeln zu verbieten. Mehr als 150.000 Menschen unterstützen sie.
Röcke, Haare, Make-up
Bisher gilt in Großbritannien in punkto Dresscode, dass es unterschiedliche Vorschriften für Männer oder Frauen geben darf, solange sie ein "gleiches Maß an Eleganz" forderten. Die Beispiele aus dem Report zeigen aber, dass Frauen dennoch durchaus mehr Vorschriften aufgelegt wurden als Männern.
Zur High-Heel-Regel führt der Bericht an, dass diese sogar gesundheitliche Langzeitfolgen für die Mitarbeiterinnen haben könnte. Und das sei eine klare Benachteiligung. Der Report soll nun Anlass sein, Frauen vor Diskriminierung besser zu schützen. So soll auch das bestehende Gleichberechtigungsgesetz überarbeitet werden, um eine Ungleichbehandlung zu verhindern.
In Deutschland: Es braucht einen Grund
Erlaubt sind Dresscodes auch in Deutschland, aber nur solange sie niemanden diskriminieren oder Persönlichkeitsrechte angreifen. Und es braucht einen Grund: So können Schmuck oder Piercings etwa aus hygienischen oder Sicherheitsgründen verboten sein.
Bei der Mehrzahl der Kleidervorschriften geht es aber darum, dass die Mitarbeiter gegenüber der Öffentlichkeit und auch dem Kunden das Unternehmen vertreten. "Im Zweifel ist das dann Abwägungssache zwischen dem Interesse des Arbeitgebers und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Wahlig.
Das heißt, die Kleidervorschrift hängt auch immer davon ab, in welcher Position jemand arbeitet: Versteckt im Backoffice oder vorne am Schalter. Im direkten Kundenkontakt kann da schon mal Anzug und Krawatte vorgeschrieben sein. Schwieriger wird es, wenn auch noch die Farbe genau festgelegt werden soll. Da kommt dann wieder das Thema Persönlichkeitsrecht ins Spiel, sagt Cornelia Marquardt, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Beim Thema High-Heels sind sich die Arbeitsrechtler, mit denen wir gesprochen haben, aber einig: Das geht zu weit.
"Wenn ein Unternehmen erreichen möchte, dass ein professioneller Auftritt nach außen sichergestellt ist, muss das nicht über High Heels erfolgen. Ich kann genauso gut durch schicke flache Schuhe einen professionellen Ausdruck nach außen darstellen."
Grundsätzlich kann man also sagen: Je weniger ein Mitarbeiter mit Kunden zu tun hat und das Unternehmen nach außen vertritt, desto weniger Kleidervorschriften kann der Arbeitgeber machen. Und was nicht vergessen werden sollte: Bei offiziellen Kleidervorschriften hat auch der Betriebsrat immer ein Mitspracherecht.