Klimaklage vor dem BVerfGSophie hat die Bundesregierung verklagt - mit Erfolg
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Klagen gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sind – in Teilen – begründet. Die Studentin Sophie Backsen gehörte zu den Klägern. Sie will ein Recht auf Zukunft, sagt sie. Die Bundesregierung müsse viel mehr gegen den Klimawandel tun.
Sophie Backsen ist 21 Jahre alt und studiert in Kiel Agrarwissenschaft. Sie überlegt, später einmal den Bio-Hof ihrer Eltern zu übernehmen. Der befindet sich auf der nordfriesischen Insel Pellworm – die schon jetzt teilweise unter dem Meeresspiegel liegt. Wegen des Klimawandels werde es immer komplizierter, dort vernünftig Landwirtschaft zu betreiben, sagt Sophie.
"Man kann die Deiche nicht unendlich hoch bauen. Das funktioniert einfach nicht."
So krass, dass sie in fünf Jahren nicht mehr auf Pellworm leben könnte, sei es zwar noch nicht. Acht Meter hohe Deiche schützen die Insel. Doch alles bedingt sich gegenseitig, sagt Sophie. Es sei nicht möglich, die Deiche immer und immer höher zu bauen. Der Klimawandel bedroht also ganz konkret Sophies Zukunft.
Klage mit Greenpeace
Ihre und noch zwei andere Familien seien von Greenpeace angesprochen worden, ob sie sich an der Klimaklage beteiligen würden. Zusammen mit ihren Brüdern und mit anderen jungen Menschen hat Sophie dann die Bundesregierung verklagt. Zunächst wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht, die abgelehnt wurde. Daraus hat sich dann die Verfassungsbeschwerde entwickelt.
"Durch den Klimawandel wird Landwirtschaft immer schwieriger. Unter anderem ist Pellworm vom steigenden Meeresspiegel bedroht."
Ihre Familie sei nur ein Beispiel. Der Klimawandel bedrohe aber sehr viel mehr Menschen in Deutschland. Die Bundesregierung unternehme zu wenig, um sie davor zu schützen. Klimaschutz müsse genau jetzt betrieben werden, sagt die Studentin.
Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April nun entschieden: In Teilen ist das Klimaschutzgesetz von 2019 verfassungswidrig. Begründung: Die Klagenden werden durch die gesetzlichen Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt. "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030," so die Richterinnen und Richter.
"Der Grund, warum das Klimaschutzgesetz verfassungswidrig ist: Der Gesetzgeber muss rechtzeitig und verbindlich planen, wie es ab 2031 weitergeht. Bisher ist nur eine Verordnung geplant, die bis 2025 erlassen werden muss. Die Richterinnen und Richter sagen: Das könnte zu spät sein."
Den Anstieg der Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen, sei
dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar.
Im Gesetz fehlen ausreichende Vorgaben, wie genau die
Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 gemindert werden sollen, so das
oberste deutsche Gericht. Bis Ende 2022 muss bei den Reduktionszielen
deshalb nun nachgebessert werden.