Initiative im BundesratHärtere Strafen für Raser
Illegale Autorennen sind gefährlich, nicht nur für die Raser, sondern vor allem für andere Verkehrsteilnehmer. In Köln und Berlin sind schon unbeteiligte Menschen totgefahren worden - ein anderer Autofahrer und auch zwei Radfahrer. Jetzt gibt es eine Bundesratsinitiative, dass solche Todes-Raser schärfer bestraft werden.
Mit drei Jahren Haft müssen Raser künftig rechnen. Und sogar mit zehn Jahren, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. So steht es im Gesetzesentwurf, den Nordrhein-Westfalen dem Bundesrat vorgelegt hat, mit Unterstützung aus Hessen. Bislang gilt: Illegale Rennen sind nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 400 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft werden, sagt Britta Wagner aus unserer Nachrichtenredaktion.
Das gilt allerdings allein für die Ordnungswidrigkeit "illegales Autorennen". Die Justiz konnte und hat bei Todesraser-Fällen schon früher weitere Paragrafen herangezogen: zum Beispiel fahrlässige Tötung oder Körperverletzung. Und so waren auch bisher schon höhere Strafen möglich. Das zeigt ein Fall aus Köln. Ende Mai hatte ein Rennraser, der einen Radfahrer totgefahren hat, zwei Jahre und neun Monate Haft bekommen. Aber nicht immer haben Richter zu so hohen Strafen gegriffen: So gab es in einem früheren Fall in Köln nur eine Bewährungsstrafe für die Raser, obwohl sie ebenfalls eine 19-jährige Radfahrerin totgefahren haben - zum Schock der Eltern.
Wenn Rasen zur Sucht wird
Die haben jetzt auch dem Kölner Stadtanzeiger gemailt, dass sie die Gesetzesinitiative grundsätzlich gut finden. Und Prozessbeobachter merken an: Die Aussicht auf Gefängnis habe die Todesfahrer durchaus beeindruckt. Sie sei in jedem Fall abschreckender, als die Aussicht, den Führerschein oder das Auto zu verlieren, was viele Täter nicht davon abhalte, sich weiter hinters Steuer zu setzen. Gerade wenn man berücksichtigt, dass Rasen auch eine Sucht sein kann. Trotzdem soll den Pseudo-Rennfahrern künftig auch ihr Auto weggenommen werden, selbst wenn sie nicht bei einem Rennen dabei waren. Außerdem kann der Führerschein künftig für sechs statt für drei Monate entzogen werden.
Zu der Initiative gibt es bisher viele positive Rückmeldungen auch von der Polizeigewerkschaft. Nordrhein-Westfalen und Hessen haben die Initiative beim Bundesrat eingereicht und auch schon Unterstützungszusagen von einigen anderen Bundesländern erhalten. Nach dem Bundesrat muss allerdings auch der Bundestag zustimmen und hier haben sich schon die ersten Kritiker gemeldet. So sagte zum Beispiel Norbert Barthle, CDU-Abgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, der Heilbronner Stimme: wichtiger als ein hohes Strafmaß seien mehr Polizeikontrollen. Davon steht im Gesetzesentwurf aber nichts.