Bürgerwehren nach Silvester-ÜbergriffenKein Freibrief für Körperverletzung
"Unsere Damen künftig schützen". Das will eine Düsseldorfer Facebook-Gruppe, mittlerweile hat sie mehr als 13.000 Mitglieder. Wie soll dieser Schutz aussehen? Wie weit dürfen Mitglieder von Bürgerwehren gehen? Eines ist klar: Körperverletzung geht gar nicht.
Am Sonntagabend, so die Polizei, wurden in der Kölner Innenstadt sechs Pakistaner und ein Syrer von größeren Männergruppen angegriffen und geschlagen. Medienberichten zufolge sollen sich Hooligans, Rocker und Türsteher zu den Angriffen verabredet haben. Ist das eine Bürgerwehr? Nein, sagt der Rechtsanwalt Felix Wolf. "Das ist schlicht Körperverletzung. Wenn das hier mehrere gemeinschaftlich getan haben, ist das sogar ein schwerer Fall."
"Kein Recht der Welt berechtigt eine Bürgerwehr, Leute zusammenzuschlagen."
Der rechtliche Rahmen für Bürgerwehren ist eng, erklärt Wolf. Demnach gehen Bürgerwehren gemeinschaftlich auf Patrouille, sie sind defensiv und sie leisten Nothilfe. "Also, das Retten von Dritten aus bedrohlichen Situationen. Diese Rechte bestehen nur dann, wenn der Festgenommene auf frischer Tat oder kurze Zeit danach erwischt wird." Das Festnehmen dieser Täter - so Wolf - berechtige nicht zu Körperverletzungen. Er bezeichnet Bürgerwehren als "wandelnde Notrufsäulen", festnehmen bedeutet vor allem: Die Täter festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Polizei sieht Bürgerwehren skeptisch
Vergangene Woche hatte die Polizei die Gründung der Düsseldorfer Facebook-Gruppe kritisiert. Für die öffentliche Sicherheit sei die Polizei zuständig, nicht die Bürger. Rechtsanwalt Wolf kann die Skepsis der Polizei gegenüber Bürgerwehren verstehen. Zum Beispiel würden Gruppen, die in uniformähnlicher Kleidung auftreten - in Wuppertal waren Salafisten als "Scharia-Polizei" aufgetreten - die Menschen eher verunsichern.