Bundestagswahl 2021How to Briefwahl
Die Briefwahl läuft eigentlich wie immer. Es gilt: Am besten rechtzeitig kümmern. Wegen Corona gibt es aber eine Sonderregel.
Dass es lange Schlangen vor den Wahllokalen am 26. September geben wird, ist unwahrscheinlich. Aufgrund von Corona wählen viele Bürgerinnen und Bürger vorab per Brief.
Wer das tun will:
Briefwahlunterlagen lassen sich bequem im Netz bestellen. Wer schon eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat: Darauf ist ein QR-Code platziert, der direkt zur Bestellseite führt.
Man kann die Wahlunterlagen per Post bestellen oder beim Wahlamt abholen. Der Vorteil beim Selbst-Abholen im Amt: Man kann auch direkt vor Ort wählen.
"Wer in Quarantäne ist, kann am Wahltag noch bis 15 Uhr beim Wahlamt Briefwahl beantragen. Dazu muss man dann jemanden zur Abholung der Briefwahlunterlagen bevollmächtigen."
Möglich ist der Antrag auf Briefwahl bis Freitag, 24.09. Sicherer ist es aber, die Unterlagen früher zu bestellen. Denn wer sie auch wieder wegschicken will, muss die Dauer durch die Postzustellung einberechnen. Im schlimmsten Fall kommt der Brief nicht rechtzeitig an, und die Stimme zählt nicht.
Besser früher
Laut der Deutschen Post sollten die kompletten Unterlagen spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesendet werden, damit alles sicher ankommt. Das wäre Donnerstag, der 23.09.
Corona und Wahl
Wer in Quarantäne ist und die Wohnung nicht verlassen darf, hat Sonderrechte. In solchen Fällen können die Betroffenen bis um 15:00 am Wahltag noch Briefwahl beim jeweiligen Wahlamt beantragen kann.
Für den Postweg ist es dann zu spät. Am einfachsten geht es, wenn eine Person für die Abholung der Briefwahl-Unterlagen bevollmächtigt wird. Diese Person kann die ausgefüllten Wahl-Unterlagen beim Amt dann auch wieder abgeben.
Die Deutsche Post und der Wahlleiter rechnen damit, dass mindestens 40 Prozent in diesem Jahr per Brief wählen.
Eure Fragen zur Briefwahl
Nachdem wir über die Briefwahl berichtet haben, kamen von euch dazu noch viele Fragen. Hier kommen die Antworten dazu. Viele fragen zum Beispiel, was sie tun können, wenn sie ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht bekommen haben? Unser Reporter Niklas Potthoff sagt, eigentlich sollten alle bis Sonntag ihre Wahlunterlagen bekommen haben. Wenn nicht, dann meldet euch beim Wahlamt in eurem Haupt-Wohnort und fragt nach, woran es liegt.
"Falls du die Briefwahl beantragt hast, aber dann doch nicht per Brief gewählt hast – Wahlbenachrichtigung mitbringen, dann hast du kein Problem."
Es wurde auch gefragt: Wie sicher ist es, dass der Brief mit unserem Kreuzchen ankommen? Sicher, sagt die Post. Sie ist auf viele Briefwähler vorbereitet.
Man kann auch vorher direkt wählen. Wenn man sein Briefwahl-Unterlagen am Wahlamt persönlich abholt, dann könnt ihr sie dort auch direkt ausfüllen und wieder abgeben.
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss kein Porto zahlen. Für die Briefwahl gibt es einen speziellen Rücksende-Umschlag, da steht der Empfänger schon drauf, eine Marke ist nicht nötig. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wer im Ausland wohnt, der muss seinen Briefwahl-Umschlag frankieren.
Auslandsaufenthalte
Wenn ihr im Ausland seid, aber eigentlich in Deutschland lebt, könnt ihr euch schon – bevor die Wahlunterlagen da sind – bei eurer Gemeinde melden, in der ihr euren Hauptwohnsitz habt, um den Wahlschein zu beantragen. Ihr könnt dort selber vorbeigehen oder auch eine andere Person mit einer Vollmacht ausstatten, damit sie das für euch macht. Telefonisch geht das allerdings nicht.
Eine andere Sache ist es, wenn man als Deutscher im Ausland lebt und gemeldet ist. Dann ist man erstmal in keinem Verzeichnis eingetragen. Bis 21 Tage vor der Wahl könnt ihr aber einen Antrag stellen, um zugelassen zu werden. Den Antrag gibt es online auf der Seite bundeswahlleiter.de. Der Antrag muss jedoch persönlich, handschriftlich unterschrieben an die Gemeinde geschickt werden, wo ihr in Deutschland zuletzt gemeldet ward.
Achtung: 21 Tage vor der Wahl ist übrigens Sonntag, der 5. September. Zur Not können Auslandsvertretungen auch eure Briefe befördern, dann geht es schneller!
Umgezogen, aber noch nicht umgemeldet
Bei solchen Fällen wird es komplizierter. Generell gilt auch hier: Bis 21 Tage vor der Wahl kann man noch eine Ummeldung in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts beantragen. Das gilt auch, wenn man vom Ausland nach Deutschland zurückzieht. Ansonsten steht ihr weiterhin im Wählerverzeichnis im alten Wahlbezirk. Dann besteht noch die Möglichkeit, dass ihr euch direkt im alten Bezirk per Mail meldet und Briefwahl beantragt und dann dort auch wählt.
Die Briefwahl kann übrigens nur in dem Wahllokal abgegeben werden, das auf den Unterlagen steht. Aber: Falls ihr Briefwahl beantragt habt, aber dann doch nicht per Brief gewählt habt – Wahlbenachrichtigung mitbringen, dann habt ihr kein Problem.
Wahlfälschung durch Briefwahl?
Es kam auch die Frage danach auf, ob bei der Briefwahl nicht die Gefahr besteht, dass eine andere Person die Unterlagen ausfüllt und somit das Ergebnis am Ende fälscht. Grundsätzlich gibt es das Risiko. Es gibt ja auch Menschen, die sind auf Hilfe angewiesen beim Ausfüllen der Briefwahl aus verschiedenen Gründen. Aber der Politologe Everhard Holtmann von der Uni Halle-Wittenberg meint, dass das im großen Stil ausgenutzt wird sei extrem unwahrscheinlich. Außerdem würde man sich damit strafbar machen. Und niemand kommt massenhaft an Briefwahlunterlagen von anderen Leuten.
"Also Sie müssen nicht nur einen Vertrauensvorschuss mitbringen für denjenigen, für den sie die Wahl erledigen, sondern sie unterliegen auch einer eidesstattlichen Erklärung, einer gesetzlichen Sanktionsmöglichkeit, wenn rauskäme, dass es hier in Einzelfällen zu Manipulationen gekommen wäre."
Auch die Möglichkeit, dass Menschen, die ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben, noch einmal im Wahllokal wählen, ist ausgeschlossen, denn der Antrag zur Briefwahl, wird im Verzeichnis notiert. Insgesamt schätzt der Politikwissenschaftler Everhard Holtmann Wahlbetrug durch Briefwahl als unwahrscheinlich ein. In der Vergangenheit seien zwar einzelne Fälle aufgeflogen, allerdings sei das in so geringem Umfang gewesen, dass diese Einzelfälle das Wahlergebnis nicht beeinflussen können.
Werden die Ergebnisse der Briefwahl schon vorher ausgewertet?
Nein, erst am Wahlsonntag, am 27. September werden sie ab 15 Uhr geprüft. Die Briefe kommen dann in die Urne zu den anderen Stimmen, werden also zeitgleich ausgezählt. Zählen also auch zum vorläufigen Endergebnis.