Bikesharing und ParkenNeue Parkregeln für DB-Räder
Parken wie die Deppen? Das können Radfahrer auch. Die Deutsche Bahn hat sich deswegen ein paar neue Regeln überlegt - nicht ganz freiwillig.
Die Deutsche Bahn verschärft die Regeln für das Abstellen ihrer Leihfahrräder. Vom 1. September 2018 an gelten für alle Call-a-Bike-Kunden geänderte Nutzungsbedingungen. Die Bahn hat die Liste der Orte erweitert, an denen die Räder nicht geparkt werden dürfen. Sie reagierte damit auf zunehmende Kritik einiger Städte an wild abgestellten Mieträdern.
Unsere Reporterin Ilka Knigge hat sich die neuen Regeln angesehen – die Liste der verbotenen Abstellplätze ist ziemlich lang.
Verkleinerte Parkzone
Hier ist das Abstellen in Zukunft verboten:
- Orte, an denen die Fahrräder auffallen und stören (beispielsweise in Grünanlagen und bei Denkmälern)
- Orte, wo die Räder im Weg stehen (beispielsweise vor Briefkästen, Bushaltestellen, auf Gehwegen, wenn eine Durchgangsbreite von 1,60 Metern unterschritten wird, in Feuerwehr- und Rettungsdienstanfahrtzonen, vor U-und S-Bahneingängen und nun auch an Fahrradabstellanlagen)
- Orte, an denen die Räder schlecht oder gar nicht wieder eingesammelt werden können (beispielsweise in Innen- und Hinterhöfen)
Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Gebühr von fünf Euro bis 50 Euro rechnen, sagt Ingo Priegnitz. Er ist Pressesprecher bei der Deutschen Bahn.
"Wenn Fahrräder so abgestellt werden, sodass andere behindert werden, kann diese Gebühr auf bis zu 50 Euro ansteigen."
Hauptgrund für die neuen Regelungen sind vor allem Einzelbeschwerden und Beschwerden verschiedener Städte über wild- und falschgeparkte Räder.
Für Ilka gehören die neuen Regeln auch zu einer PR-Strategie. In letzter Zeit sind viele Bike-Sharing-Anbieter zusätzlich auf den deutschen Markt gekommen - unter anderem Obike aus Singapur und Ofo aus China. Diese haben in einigen Städten schon wieder ihren Rückzug angekündigt und die Räder stehen unbenutzt herum.
Neue Regeln für 15.000 Räder
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister von Neukölln, hat bereits eine Gebühr für die Anbieter gefordert. Die Bahntochter Deutsche Bahn Connect verleiht nach eigenen Angaben gut 15.000 Räder in 60 Städten.
Gebühren, möglicherweise erhoben je Fahrrad, wären auch für die Bahn AG nachteilig. Sie möchte den Städten gegenüber signalisieren: Wir haben vernünftige Regeln beim Abstellen und wir setzen sie gegenüber unseren Kunden auch durch.
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