BGH-Urteil für TourisGeld zurück bei Unterbringung im falschen Hotel
Weil Urlauber vor zweieinhalb Jahren nicht in dem Hotel mit Meerblick untergebracht waren, das sie gebucht hatten, haben sie geklagt – und gewonnen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. November 2017 für die Kläger entschieden. Sie hatten im türkischen Antalya ein Hotel mit Meerblick gebucht. Als sie ankamen, war das Hotel überbucht und der Veranstalter hat sie in einem anderen Hotel untergebracht – ohne Meerblick und mit schweren Hygienemängeln.
Urteil entspricht nicht der vollen Forderung der Kläger
Der BGH hat als Entschädigung für die Familie aus Crailsheim in Baden-Württemberg 600 Euro festgelegt. Richtig zufrieden ist der Kläger jedoch nicht, die geschädigte Familie hatte nämlich viel mehr gefordert: 1250 Euro für die "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit". Dem haben die Richter aber nicht entsprochen.
Immer mehr Urlauber klagen
Immer mehr Urlauber und Reiseveranstalter sehen sich vor Gericht wieder, sagt Deutschlandfunk Nova-Wirtschaftsexperte Jörg Brunsmann. Anwälte haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und für manche Urlauber ist die Klage vor Gericht lohnenswert. Die Reiseveranstalter holen sich aber die Kosten durch die Gerichtsurteile wieder über höhere Preise rein. Das wird sozusagen auf alle Urlauber dann umgelegt.
Aussicht auf Erfolg haben die Urlauber, bei denen die Leistungen nicht den gebuchten entsprechen.
"Wenn du fünf Sterne buchst, will du kein Drei-Sterne-Hotel."
Wenn aber beispielsweise das Hotel überbucht ist und der Veranstalter ein Ersatzhotel mit den gleichen Leistungen und in der gleichen Qualität findet, dann besteht kein Klagegrund.
Wer auf bestimmte Leistungen Wert legt, sollte sich diese schriftlich geben lassen. Wenn nicht genau dieselben Leistungen in dem Ersatzhotel vorhanden sind, muss sich der Urlauber sofort vor Ort beim Reiseveranstalter beschweren. Der hat dann die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Wenn das nicht gelingt, steigen die Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen.