Bezahlen im NetzStrengere Regeln für Sofortüberweisung
Wer im Netz per "Sofortüberweisung" zahlt, nutzt damit einen Drittanbieter, der das Geld in Sekundenschnelle überweist. Was viele nicht wissen: Bei der Transaktion erhält dieser Drittanbieter einen umfassenden Einblick in unser Bankkonto.
Mit der Sofortüberweisung, hinter dem das Münchner Unternehmen Payment Network aus Gauting bei München steht, zahlt es sich im Netz schnell und bequem. Da die Nutzung des Bezahldienstes von vielen Händlern kostenlos angeboten wird, ist die bei vielen Internetshoppern sehr beliebt.
Der Käufer muss dazu seine Konto-, PIN-Nummer und eine TAN für die Transaktion eingeben - dann überweist die "Sofortüberweisung" das Geld von der Bank des Kunden unmittelbar an den Internetshop.
Daten können gehackt werden
Was vielen in diesem Moment wahrscheinlich nicht so klar ist: Sofortüberweisung bekommt automatisch einen noch viel umfassenderen Einblick auf dein Konto.
"Die bekommen auch Zugang zu deinem Kontostand und deinem Dispokreditrahmen sowie den Umsätzen der letzten 30 Tage."
Sofortüberweisung sieht außerdem, welche anderen Konten oder Depots die Kunden noch haben - inklusive der Kontostände. Mit diesen Informationen sichert sich der Dienst ab und prüft, ob jemand wirklich zahlungsfähig ist - schließlich garantiert der Anbieter für den Käufer, damit die Überweisung klappt. Der Anbieter sagt, dass die Daten bei ihm geschützt sind - trotzdem besteht natürlich die Gefahr, dass der Vorgang gehackt wird.
Die Banken wollen die Hoheit behalten
"Deswegen will sich jetzt der Deutsche Bankenverband auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass bei einer Abfrage künftig nicht so umfassende Daten abgeschöpft werden können", sagt unsere Netzreporterin Martina Schulte. Das allerdings geschieht nicht ganz uneigennützig, sondern ist Arbeit in eigener Sache. Den Banken geht es in erster Linie darum, die Hoheit im Zahlungsverkehr zu behalten, wie die Nachrichtenwebsite Heise schreibt:
"Wer weiß, wie viel Geld Privatkunden haben und für was sie es ausgeben, kann ihnen leicht weitere Dienste anbieten – Baufinanzierungen etwa, Kredite, Versicherungen oder Wertpapiere."
Erst im vergangenen Jahr hat das Bundeskartellamt die Banken in einem Grundsatzurteil dazu verpflichtet, Drittdiensten einen gesetzlich definierten Zugang zur Infrastruktur zu gewährleisten und solche Daten preiszugeben, so Martina Schulte.
Deutschland prescht vor
Für die Banken ist das unverständlich. Der deutsche Bankenverband will daher nun eine EU-weite Neuregelung: Die Informationen, die Sofortüberweisung erhält, sollen dann auf die notwendigsten Überweisungsdaten beschränkt werden. Darüber müssen nun die EU-Kommission und das EU-Parlament entscheiden.
"Dort hat der Vorstoß der Banken nicht nur Freunde, es gibt dort auch Parlamentarier, die um des freien Wettbewerbs willen großzügige Rechte für Drittanbieter fordern."
In Deutschland soll bereits nächstes Jahr eine Richtlinie gesetzlich festgeschrieben werden, die den Zugriff von Drittanbietern beschränkt.