BuchungsportaleOhne Bestpreisklausel wirds billiger
Das Bundeskartellamt hat gesprochen: Booking.com muss die Bestpreisklausel streichen. Der garantierte Niedrigstpreis für ein bestimmtes Portal ist wettbewerbswidrig. Für Urlauber eine ziemlich gute Nachricht.
Klingt im ersten Moment seltsam. Aber wenn Hotels geringere Provisionen für die Plattformen zahlen müssen, kurbelt das den Wettbewerb natürlich an. Ohne die Preisbindung an ein Portal können Hotels auf ihren eigenen Webseiten Zimmer noch günstiger anbieten. Was nur logisch wäre, dort fällt ja auch keine Provision an.
"Die Bestpreisklauseln schreiben Hotels vor, dass sie die eigenen Zimmer weder auf einer anderen Buchungsplattform noch auf der eigenen Hotelseite zu einer günstigeren Kondition anbieten dürfen als auf der Plattformseite."
Sich im Ranking hochkaufen
Die Provision für die Portale beträgt ungefähr 15 Prozent des Buchungspreises - diesen Aufschlag zahlt am Ende der Kunde. Für eine noch höhere Provision können sich Hotels einen besseren Platz im Ranking auf der Buchungsseite erkaufen. Auch diese Mehrkosten werden wieder auf den Kunden umgelegt.
Das Ranking ist für den Kunden mitunter irreführend. Er weiß ja nicht, ob das Hotel so hoch gerankt ist, weil es so gut oder so günstig ist, oder ob es sich diesen Platz im Ranking erkauft hat. Da fehlt schlicht die Transparenz.
"Die Bestpreisklauseln ziehen einen Mindestpreis in den Markt ein und verhindern, dass ein Preiswettbewerb nach unten stattfinden kann."
Das Ende der Bestpreisklausel
Während das Kartellamt genau aus diesem Grund booking.com und hrs die Bestpreisklausel bereits untersagt hat, läuft das Verfahren gegen expedia.de, den dritten großen Anbieter am Markt. Denn die Verfahren müssen einzeln geführt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass auch Expedia die Bestpreisklausel streichen muss.
Links zum Thema Bestpreisklausel:
- Bundeskartellamt untersagt Bestpreisklauseln bei booking.com | Seiten der Verbraucherzentrale Bundesverband
- Kartellamt geht gegen Booking.com vor | Süddeutsche.de