ÜberwachungsfotosPer Foto öffentlich fahnden - wann?
Zigtausende haben das Überwachsungsvideo aus der Berliner U-Bahn gesehen: Ein Mann tritt eine Frau die Treppe runter - einfach so. Die Fotos zur Fahndung wurden Wochen später veröffentlicht. Warum?
Am 27. Oktober passierte die Gewalttat. Im U-Bahnhof Hermannstraße in Berlin-Neukölln tritt ein Mann eine Frau in den Rücken, sie stürzt die Treppe hinab und verletzt sich schwer. Das Überwachungsvideo wurde erst lange nach er Tat am 8. Dezember veröffentlicht. Der Hauptverdächtige ist mittlerweile identifiziert. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl erlassen. Doch der 27-jährige Bulgare ist untergetaucht.
Informationelle Selbstbestimmung und Ermittlungsarbeit
Die Frage ist, warum die Videoaufzeichnung erst so spät veröffentlicht wurde? Das liegt an der gesetzlichen Grundlage, sagt Christoph Kuhlmann, Strafverteidiger in Freiburg. Die öffentliche Fahndung nach Verdächtigen ist gesetzlich geregelt. Unter anderem durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1983 zur informationellen Selbstbestimmung. Dieses Recht gewährt jedem Einzelnen zu bestimmen, welche persönliche Daten über ihn oder sie veröffentlicht werden - dazu zählen auch Fotos.
Gesetzliche Regelung gegen Willkür
Die Voraussetzungen für eine öffentliche Fahndung sind:
- Es muss eine Straftat sein, die eine gewisse Bedeutung hat. Es muss also ein erheblicher Schweregrad vorliegen. Für Vergehen wie Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel ist die öffentliche Fahndung nicht gedacht.
- Es gilt die Subsidiaritätsklausel. Die Polizei muss zunächst ihre klassische Arbeit tun, wie Zeugen befragen, Tatort auswerten. Wenn die Ermittlungen dann nicht weiterkommen, kann die Polizei der Staatsanwaltschaft vorschlagen, Überwachungsfotos auch öffentlich zu nutzen.
Die Staatsanwaltschaft stellt dann einen Antrag über den ein Richter entscheidet. Strafverteidiger wünschen sich grundsätzlich, dass Richter da richtig hinschauen und die Voraussetzungen ernst nehmen und prüfen, sagt Christoph Kuhlmann. Das diene letztlich dem Schutz aller Bürger und unserer Freiheitsrechte.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert, dass die Regeln überarbeitet werden.