Reisen innerhalb DeutschlandsBeherbergungsverbot: Welche Regeln jetzt gelten
Urlaub machen in Deutschland wird schwieriger. Denn in vielen Bundesländern gilt jetzt ein Beherbergungsverbot. Es gilt für alle, die aus einem "Corona-Hotspot" kommen. Und dabei gibt es einiges zu beachten.
Berlin und Frankfurt sind sogenannte "Corona-Hotspots" - und mit ihnen laut Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit mehrere Kreise und Städte, bei denen der Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten wurde.
Für Urlauber aus diesen Gebieten gelten im Rest von Deutschland fast überall besondere Regeln. Ein sogenanntes "Beherbergungsverbot" etwa gilt in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Nur noch vier Bundesländer ohne Beherbergungsverbot
Nur in Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gibt es ein solches Beherbergungsverbot bislang nicht.
"Das Beherbergungsverbot gilt ausschließlich für touristisch Reisende."
Dabei ist der Begriff "Verbot" nicht ganz richtig - denn Urlauber aus Hotspots können sehr wohl an der Ostsee oder in Bayern beherbergt werden. Sie müssen dann aber einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Besonders strenge Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern reicht ein negativer Test allerdings nicht aus: Dort müssen Urlauber aus Hotspots in Quarantäne und können diese erst beenden, wenn sie einen zweiten negativen Test vorlegen. Zwischen dem ersten und zweiten Test müssen fünf bis sieben Tage liegen.
Ausnahmen für Familienbesuche
Ausgenommen von der Regelung sind in allen Bundesländern Pendler oder Menschen, die ihre Familie vor Ort besuchen. Sie dürfen weiterhin in Hotels oder Ferienwohnungen einchecken, auch ohne Corona-Test.
Wer zahlt bei Reiseausfall?
In der Theorie mag sich das alles recht schlüssig anhören, in der Praxis stellt die Regelung viele aber vor Probleme: Wo kann man sich im Zweifelsfall testen lassen, ohne dass man Symptome hat? Und was, wenn man die Reise aufgrund der neuen Regeln lieber stornieren möchte? Die Rechtslage ist unklar.
"Wenn Sie sagen, Sie sind auf Seiten der Hotellerie, dann sagen Sie: Ja, das ist zumutbar, ein Test ist kein großer Aufwand. Ich persönlich glaube, dass mehr dafür spricht, zu sagen: Nein, das ist unzumutbar."
Selbst wenn Reisende sich testen lassen können: Das Ganze ist mit einem Zeitaufwand und mit Kosten verbunden. Reiseexperte Tobias Ehlen glaubt daher, dass Kunden gute Argumente hätten, sich vom Beherbregungsvertrag zu lösen und dann vom Hotel oder Vermieter ihr Geld zurück zu bekommen, sollten sie die Reise stornieren wollen.
Nach einvernehmlicher Lösung suchen
Doch letztlich müsste die Frage, ob die neuen Regelungen für Urlauber zumutbar sind, wohl vor Gericht entschieden werden. Grundsätzlich ist es daher empfehlenswert, sich direkt mit dem Anbieter der Ferienwohnung oder des Hotelzimmers in Verbindung zu setzen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.