Neues Gesetz in BayernUnendlich lange Haft für Gefährder
Der Landtag in Bayern hat ein neues Gesetz beschlossen: Gefährder sollen künftig schon bei "drohender Gefahr" verhaftet werden können. Und das quasi unendlich lange.
In Bayern ist es ab August möglich, sogenannte Gefährder länger vorbeugend einzusperren. Der bayrische Landtag hat für ein Gesetz gestimmt, das die Präventivhaft von bisher zwei Wochen auf drei Monate verlängert. Dann muss ein Richter erneut über die Haft entscheiden und kann sie beliebig oft um drei Monate verlängern. Kritiker sprechen in Bayern daher von der Einführung einer "Unendlichkeitshaft", weil Menschen damit im Grunde unendlich lange eingesperrt werden können.
CSU schafft neue Kategorie
Statt einer "konkreten" oder "unmittelbar bevorstehenden Gefahr" ist künftig nur noch eine "drohende Gefahr" nötig, um jemanden in Gewahrsam zu nehmen. Die Kategorie der drohenden Gefahr wurde von der CSU neu geschaffen. Der Strafverteidiger Udo Vetter sieht in dem neuen Gesetz daher einen großen Schritt in Richtung Präventivhaft.
"Es bedarf künftig überhaupt keiner Straftaten mehr, sondern es reicht bei den Bayern künftig die bloße Vermutung."
"Wenn wir wissen, wie lange die Leute in Guantánamo gesessen haben, müssen wir uns darauf einstellen, dass das vielleicht früher oder später in Bayern auch so passieren wird", befürchtet Udo Vetter.
Bayern überschreitet Grenze
Bayern verstößt mit dem neuen Gesetz seiner Meinung nach nicht nur gegen das deutsche Grundgesetz, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die fordert nämlich einen "begründeten Anlass", um eine Person festzusetzen. "Die Bayern geben sich allerdings mit der drohenden Gefahr zufrieden", sagt Udo Vetter. "Das ist deswegen ein Rückschritt, weil die drohende Gefahr überhaupt nicht greifbar ist."
Und auch das Grundgesetz werde mit den neuen Richtlinien ausgehöhlt. Daher glaubt der Jurist auch, dass das Gesetz bei den Obersten Gerichten durchfallen wird.
"Es gilt der Grundsatz: keine Freiheitsentziehung ohne Strafe. Und gegen diesen Freiheitsgrundsatz wird verstoßen."