Bäume pflanzen als StraftatWas gegen Radarfallen erlaubt ist - und was nicht
In Bitburg hat jemand eine Fichte vor einen Blitzer gepflanzt. Der machte dann nur noch schöne Baumfotos, wenn ein Auto zu schnell vorbeirauschte. Die Polizei ermittelt. Was ist eigentlich erlaubt gegen Blitzer?
Die Fichte in Bitburg, in Rheinland-Pfalz, war kein kleiner Setzling, sondern zwei Meter groß. Der Baum wurde genau so gepflanzt, dass der Blitzer nur noch den Nadelbaum ablichtete.
Bäume zu pflanzen ist erst einmal keine Straftat. Aber die Polizei ermittelt nun gegen unbekannt und sucht den oder die Täter, die die Fichte vor dem Blitzer platziert haben. Denn in diesem Fall ist das Pflanzen eine Straftat, sagt der Anwalt Christian Solmecke.
"Die Polizei ermittelt wegen des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe."
Denn eine Radarfalle ist eine öffentliche Anlage. Das Strafmaß kann bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe bedeuten. In diesem Fall ist aber eher maximal mit einer Geldstrafe zu rechnen, sagt Solmecke. Denn durch die Pflanzaktion wurde die Radarfalle nicht beschädigt. Das Strafmaß fällt höher aus, wenn es zur Sachbeschädigung kommt. Zum Beispiel wenn der Blitzer mit Farbe übersprüht oder sogar abgesägt wird.
CDs und Navis gegen Radarfallen
Es gibt noch andere Ideen, um Radarfallen zu entgehen. Manche Autofahrer schwören auf eine CD am Innenspiegel, die verhindern soll, dass man auf Blitzerfotos zu erkennen ist. Ein Münchner hat das ausprobiert: Er fuhr zu schnell und tatsächlich war er auf der Aufnahme der Radarfalle nicht zu erkennen. Nach verschiedenen gerichtlichen Instanzen wurde er wegen Sachbeschädigung verurteilt, sagt Solmecke. Das Oberlandesgericht München kam zu dem Schluss:
"Durch die Unbrauchbarmachung der Blitzerfotos begehe man eine Sachbeschädigung."
Also: CDs am Innenspiegel sind keine gute Idee. Das gilt auch für Navigationsgeräte, die vor Blitzern warnen. Diese sind laut Straßenverordnung verboten. Man darf ein solches Navi besitzen, aber das Nutzen während der Fahrt kostet 75 Euro und einen Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Das gilt aber nicht für Beifahrer, die solche Navis oder Navi-Apps nutzen, sagt Solmecke.
"Beifahrer dürfen einen sehr wohl vor Blitzern warnen."
Aber am allerbesten: Einfach nicht rasen. Da freuen sich auch alle anderen, die sicher nach Hause kommen wollen.
Update
Ihr hattet noch mehr Fragen, was gegen Blitzer erlaubt ist oder eben nicht. Wir haben deshalb nochmal nachgefragt bei dem Anwalt Christian Solmecke:
- Was ist, wenn sich Fußgänger auf dem Bürgersteig vor einer stationären Blitzeranlage hinstellen oder davor auf - und abgehen? Ist das dann schon eine Störung öffentlicher Anlagen?
Grundsätzlich dürfen sich Fußgänger vor Radarfallen aufhalten, sagt Anwalt Solmecke. Dazu gehört auch das Auf - und Abgehen. Aber die Polizei darf einen Platzverweis erteilen, wenn sie das Gefühl hat, dass der Fußgänger seinen ganzen Tag vor dem Blitzer verbringt. - Aber beschneidet der Staat damit nicht die Grundrechte, wie zum Beispiel das Recht, sich frei zu bewegen? Dieses Grundrecht ist nicht schrankenlos gewährt, sagt Solmecke. Zum Beispiel wenn die Grundrechte anderer betroffen sind. Die Polizei muss hier auch das Grundrecht anderer Bürger auf körperliche Unversehrtheit schützen - nämlich, dass niemand von einem Raser umgefahren wird.