Gesetzesvorhaben zu ArbeitszeitenPläne: Arbeitszeitkonten für alle
Überstunden zu machen, ist in der Regel kein Problem. Sie anzusammeln und abzufeiern, ist es in vielen Jobs hingegen schon. Mit Arbeitszeitkonten könnte es einfacher werden – findet auch der Arbeitsminister.
Wenn Arbeitszeiten flexibler werden als nine-to-five, muss das nicht zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein. Unter diesem Motto wirbt Arbeitsminister Hubertus Heil für eine Reihe neuer arbeitsrechtlicher Regelungen. Sein Gesetzesvorhaben soll Home Office, Gleitzeit, Jobsharing und weitere Dinge regeln.
Dazu gehört auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf ein persönliches Arbeitszeitkonto haben sollen. Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage könnten dann auch über einen längeren Zeitraum gesammelt werden – auch um sie später vielleicht für eine längere Auszeit zu verwenden.
Je nach Branche unterschiedlich
In einigen Branchen sind Arbeitszeitkonten weit verbreitet – zum Beispiel im Öffentlichen Dienst, in der Energiewirtschaft oder in der Industrie. Hans-Dieter Gerner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die Funktion und Wirkung von Arbeitszeitkonten untersucht. Jedes dritte Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, Zeit zu sammeln und wieder in Form von Freizeit abzufeiern.
"Wenn man sich das mal anschaut, dann sind es insbesondere die kurzfristigen Arbeitskonten. Das heißt Arbeitszeitkonten, die innerhalb von einem halben Jahr oder einem Jahr ausgeglichen sein müssen."
Doch dafür hat man meist nur begrenzt Zeit. Der Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass langfristige Konten eine Seltenheit sind – die gibt es nur bei zwei Prozent der Betriebe. Das sind Konten, auf denen über Monate und Jahre Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage angesammelt werden können.
Ohne Chance auf Zeitausgleich
Manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen das vielleicht auch nicht. Das größere Problem: viele Arbeitnehmer haben überhaupt keine Chance, Überstunden mit Freizeit auszugleichen – weder lang- noch kurzfristig. In manche Arbeitsverträge wird hineingeschrieben, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
In Banken, Versicherungen oder im Gastgewerbe sind laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Arbeitszeitkonten eher selten. In manchen Jobs sind sie auch kaum vorstellbar – in Handwerk und Baugewerbe beispielsweise, weil dort in festen Teams gearbeitet wird.
"Beispielsweise ein Bauunternehmen, das hat immer fünf, sechs Leute, die verputzen. Schwierig, wenn jeder ein gewisses Maß an Arbeitszeitflexibilität hat."
Aus Sicht der Arbeitgeber ist eine Pflicht zum Führen von Arbeitszeitkonten generell eher ein Problem – insbesondere bei Home-Office-Arbeit, sagt Hilmar Schneider. Er leitet das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit in Bonn. Es ist als gemeinnützige GmbH eingetragen und wird von der Deutschen Post Stiftung finanziert. Kontrolle ist für ihn ein Problem.
"Wenn es um Tätigkeiten geht, die man auch von zu Hause aus machen kann und da der Anspruch mit einem Arbeitszeitkonto verknüpft wird. Das kann man als Arbeitgeber nicht richtig kontrollieren."
Umgekehrt haben manche Menschen in ihrem Job so viel zu tun, dass die Zahl der Überstunden außer Kontrolle gerät. Sie fragen sich: Wann soll ich die abfeiern? Zwei, drei Tage zu Hause? Dann bleibt die Arbeit liegen – der Stress wird noch größer.
Arbeitszeit hat Grenzen
Susanne Steffes erinnert deswegen an den Arbeitsschutz, der Höchstgrenzen bei den Tages- und Wochenarbeitszeiten festlegt. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. Dem Recht auf ein Arbeitszeitkonto kann sie durchaus etwas abgewinnen.
"Und dann kann man Regelungen schaffen, dass Überstunden auf jeden Fall kompensiert werden müssen. Es gibt immer wieder Unternehmen oder Tätigkeiten, wo das eben nicht der Fall ist."