ArbeitsrechtPakete zur Arbeit liefern lassen: Darf ich das?
Vermutlich sucht ihr noch nach Geschenken für Weihnachten - und viele kommen per Paketdienst. Doch wer nimmt das Paket an, wenn ihr auf der Arbeit seid? Eine Lösung könnte sein: Ihr lasst alles zu eurer Arbeit schicken. Ob das rechtlich in Ordnung ist, weiß Cornelia Marquardt, Anwältin für Arbeitsrecht.
Die Pakete mit all den Weihnachtsgeschenken einfach an den Arbeitsplatz schicken zu lassen, klingt natürlich super. Das macht es für euch einfacher und eure Nachbarn sind nicht mehr genervt, wenn sie ständig Poststelle spielen müssen.
Erst mit dem Chef reden
Aber wichtig ist, dass ihr vorher mit eurem Arbeitgeber sprecht. Nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers ist es in Ordnung, wenn ihr euch Pakete zur Arbeit schicken lasst. "Private Pakete an einen Arbeitsplatz liefern lassen, funktioniert nur mit der Einwilligung des Chefs", sagt Cornelia Marquardt, Anwältin für Arbeitsrecht.
"Das ist eine Privatangelegenheit. Und Privatangelegenheiten haben am Arbeitsplatz grundsätzlich nichts verloren."
Wenn ihr die Paketzustellung nicht vorab geklärt habt und der Chef ärgert sich darüber, kann er mit einer Abmahnung reagieren. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Kündigung drohen, sagt Cornelia Marquardt.
Wer haftet, wenn ein Paket verloren geht?
Aber nicht nur der Chef könnte Ärger machen. Auch am Arbeitsplatz ist natürlich die Frage, wer haftet, wenn euer Paket von Kollegen angenommen wurde und dann verschwindet. Wenn zum Beispiel der Empfang freundlicherweise ein Paket annimmt, werden wohl keine rechtlichen Verpflichtungen entstehen, sagt die Arbeitsrechtsexpertin. Das wäre nur der Fall, wenn ihr nachweisen könnt, dass die Kollegen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
"Wertvolle Sachen würde ich mir auf keinen Fall ins Büro liefern lassen."
Bleiben also doch die Nachbarn, falls die nett sind und nicht jeden Tag ein Paket für euch annehmen müssen. Ein gute Alternative sind auch Paketstationen.
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