ArbeitsrechtVorsicht beim Lästern über den Arbeitgeber
Es ist verdammt schwierig im Zug oder der U-Bahn nicht hinzuhören, wenn andere lauthals telefonieren. Manche kritisieren dann auch den Chef, die Kollegen oder die Kundschaft. Aber das kann riskant sein, denn es gilt die Treuepflicht.
Manchmal ist es doch erstaunlich, wie ungeniert Menschen in der Öffentlichkeit telefonieren und dabei über Privates sprechen – für alle zum Mithören. Gelegentlich geht es dabei auch um den Job.
Aber spielt das eine Rolle? Ja, denn eventuell kann so etwas rechtlich relevant werden. Zum Beispiel, wenn wir Firmeninterna so ausplaudern, dass das Unternehmen oder auch Kund*innen einen Schaden davontragen.
Arbeitgeber: Vorsicht beim Lästern
Bei bestimmten Berufsgruppen sin Gespräche über die Arbeit besonders heikel, so unsere Reporterin Anne-Katrin Eutin. Nämlich bei Ärzt*innen, Jurist*innen oder auch Bankmitarbeitende. "Denn da geht es häufig um sensible Daten", so Anne-Katrin.
Es geht aber nicht allein um den Schutz von Daten. Wir dürfen auch nicht schlecht über die eigene Firma reden, wenn klar wird, über wen wir da lästern, so der Arbeitsrechtler Hans Hanagarth. Kritik üben dürfen wir, aber nur ohne Namen zu nennen.
"Man kann lästern. Aber man muss aufpassen, dass die Öffentlichkeit nicht herausfindet, um welche Firma es geht."
Das Lästern kann durchaus Konsequenzen haben, wenn der Arbeitgeber davon Wind bekommt. Denn wir haben gegenüber dem Arbeitgeber eine sogenannte Treuepflicht, so Hans Hanagarth.
"Im Arbeitsverhältnis gilt auch im privaten Bereich eine sogenannte Treuepflicht, die man gegenüber dem Arbeitgeber hat."
Diese Treuepflicht umfasst auch Äußerungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses. Zum Beispiel bei privaten Gesprächen im Zug. Wird gelästert, drohen arbeitsvertragliche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Er- oder auch Abmahnung. "Insofern muss man da sehr vorsichtig sein", sagt Arbeitsrechtler Hanagarth.
Arbeitnehmer haben eine Treuepflicht
Zu unbedachten Plaudereien im Zug gibt es auch eine passende Promi-Geschichte. "Da gibt es die alte Geschichte von Boris Beckers Steuerberater", sagt Hans Hanagarth. Im Zug soll er erzählt haben, wie er das Finanzamt leimt. Denn Boris Becker nutze zwar das Steuerprivileg von Monaco, lebe aber in Deutschland.
Mit im Zug saß jemand vom Finanzamt München. "Der hat dann genauere Ermittlungen aufgenommen", sagt Hans Hanagarth. Ob dieses Telefonat im Zug der Auslöser war, ist schwer zu sagen. Aber es gab Ermittlungen und der Ex-Tennisprofi wurde 2002 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro.