EuGH-UrteilKeine Strafgebühr bei Flugstornierung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Airlines Flugpreise transparent gestalten müssen. Und: Strafgebühren bei Stornierung sind in Deutschland nicht erlaubt.
Einfach mal einen billigen Flug buchen und dann doch nicht fliegen: "Ist nicht so schlimm", denkt ihr vielleicht, "der Flug hat ja eh nur 19 Euro gekostet". Air Berlin allerdings berechnet zusätzlich noch 25 Euro Stornogebühren, wenn ihr den Flug nicht antretet. Eine Strafgebühr sozusagen. Aber das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt verboten.
Steuern müssen transparent gemacht werden
Der EuGH hat außerdem entschieden, dass Fluggesellschaften ihre Flugpreise transparenter gestalten müssen. Bisher stand nämlich nur auf der Rechnung "Steuern und Gebühren". Und die variieren extrem von Flughafen zu Flughafen. Ab jetzt soll es für Kunden sofort klar sein, was die Flughafengebühr ausmacht und welche Posten sonst noch in den Steuern enthalten sind.
"Wir sind sehr zufrieden, dass der EuGH heute so klar gesagt hat, dass man wirklich die Steuern und Gebühren so genau angeben muss."
Es lohnt sich, genau hinzuschauen
Für uns als Verbraucher bedeutet das, dass wir genau darauf achten sollten, was die Fluggesellschaften uns berechnen. Und sollte uns jemals eine Stornogebühr berechnet werden, sollten wir auf jeden Fall widersprechen. "Bestimmte Steuern und Gebühren entstehen nicht, wenn man tatsächlich nicht fliegt", sagt Kerstin Hoppe, "das heißt, im Falle eines Nichtantritts eines Flugs steht Ihnen ein Rückerstattungsanspruch in Höhe bestimmter Steuern und Gebühren zu, den Sie jetzt durch diese Angabepflicht dann auch kennen."
"Als Verbraucher sehen Sie genau, welche Steuern und Gebühren erhoben werden."
Wie hoch die Gebühren tatsächlich sind, über die wir da gerade reden - das wissen die Verbraucherschützer auch nicht. Das ist ein Punkt, den die Fluglinien bisher wirklich geheim halten.